Zurzeit werden immer mehr Produkte teilweise oder ganz aus „Biomaterialien“ hergestellt. Es gibt jedoch keine eindeutigen internationalen Bestimmungen zur Definition von „Biomaterial“. Deshalb hat Belgien einige Grundregeln für die biologisch abbaubaren,  kompostierbaren und zu Hause kompostierbaren Materialien aufgestellt.

Biomaterialien?
Der Begriff „Biomaterialien“ ist sehr schwammig. Für die meisten Verbraucher bedeutet er einfach „Materialien, die gut für die Umwelt sind“. Doch was meint er wirklich?
Es gibt im Grunde zwei Sorten von Biomaterialien: Materialien, die aus nachwachsenden Rohstoffen produziert sind, und solche, die biologisch abbaubar sind. Manche Materialien vereinen die beiden Eigenschaften, andere nicht. Keine der beiden ist die „umweltfreundlichste“: Man sollte den gesamten Lebenszyklus jedes Produkts in Betracht ziehen.

Königlicher Erlass „Biomaterialien“
Weil viel Verwirrung bezüglich dieser Begriffe herrscht und auch oft falsche Behauptungen („greenwashing“) auftauchen, wurde der Königliche Erlass vom 9. September 2008 zur Festlegung von Produktnormen für kompostierbare und biologisch abbaubare Materialien verabschiedet, auch bekannt als KE Biomaterialien. Dieser Erlass legt die spezifischen Merkmale der Produkte fest, die als biologisch abbaubar,  kompostierbar und zu Hause kompostierbar gelten. Auch die Behauptungen, diese Eigenschaften zu besitzen, fallen unter diese Verordnung.
Es ist wichtig anzumerken, dass ein Produkt nicht als biologisch abbaubar oder kompostierbar markiert sein darf, wenn nicht das gesamte Produkt biologisch abbaubar oder kompostierbar ist. Wenn ein Produkt also nicht vollständig aus biologisch abbaubaren oder kompostierbaren Materialien besteht, dürfen diese Eigenschaften nicht angegeben werden.
Die Anforderungen zur biologischen Abbaubarkeit, Kompostierbarkeit und Kompostierbarkeit zu Hause basieren auf der Norm EN 13432. Die technischen Angaben finden Sie in den Anhängen des KE Biomaterialien.

Biologisch abbaubare Verpackungen
Es tauchen immer mehr biologisch abbaubare Verpackungen auf. Diese Aussagen werden von vielen Verbrauchern jedoch so verstanden, dass sie die Verpackung nach dem Gebrauch einfach wegwerfen dürfen. Sie „verschwindet nämlich von selbst“ in der Natur. Manche dieser Verpackungen brauchen jedoch mitunter sehr lange, um sich vollständig aufzulösen. Die Verschmutzung bleibt also bis dahin sichtbar. So können gut gemeinte Ansätze schlussendlich auch eher negative als positive Effekte erzielen.
Deshalb besteht im KE Biomaterialien ein Verbot zur Bezeichnung von Verpackungen als „biologisch abbaubar“. Die Bezeichnungen „kompostierbar“ und „zu Hause kompostierbar“ sind dagegen zugelassen.