Was die Elektro- und Elektronikgeräte (EEG) angeht, basiert die föderale Produktpolitik auf den folgenden zwei europäischen Richtlinien:
- die "WEEE"-Richtlinie 2012/19/EU (Waste of Electrical and Electronic Equipment, im Deutschen bekannt als Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall)
- die "RoHS"-Richtlinie 2011/65/EU (Reduction of Hazardous Substances, Beschränkung gefährlicher Stoffe).

Die föderalen Zuständigkeiten dieser beiden Richtlinien werden zusammen im Königlichen Erlass vom 17. März 2013 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten umgesetzt, besser bekannt als der KE RoHS.