Die Aarhus-Konvention

Jeder Bürger hat das Recht, über Umweltangelegenheiten informiert zu werden, sich in Entscheidungen einzubringen und Zugang zu Überprüfungsverfahren zu haben. Dies ist – zusammengefasst – der Inhalt der Aarhus-Konvention. Dieser grundlegende Text trägt dazu bei, beim Bürger Vertrauen zu seinen Institutionen und im weiteren Sinne zu deren demokratischem Funktionieren aufzubauen. Dadurch dass die Konvention dem Bürger einen Platz in Umweltdebatten einräumt, erfüllt sie Anforderungen wie Transparenz und Nähe, die Synonyme von „Public Governance“ sind.


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Eine Konvention, drei Hebel der Demokratie

Die Aarhus-Konvention begründet drei Grundrechte für Bürger und die Vereinigungen, die sie repräsentieren:

Sie geht zudem speziell auf zwei große Herausforderungen im Bereich Transparenz ein:

Die Aarhus Konvention in Belgien

Das Übereinkommen von Aarhus wurde am 25. Juni 1998 von der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) adoptiert. Die Europäische Gemeinschaft ratifizierte das Übereinkommen am 30. Oktober 2001 und nahm die Bestimmungen in der europäischen Gesetzgebung über (siehe EU- Implementation). Seit dem 21. April 2003 ist das Übereinkommen von Aarhus auch in Belgien geltend. Die föderalen - und regionalen Behörden haben die Bestimmungen des Übereinkommens in ihr Recht genommen, jeder für jede eigene Zuständigkeit (siehe Umsetzung BE):

Jede drei Jahre muss Belgien ein Bericht über die Umsetzung der Bestimmungen der Konvention ausarbeiten. Dieser Bericht ist einer öffentlichen Konsultation unterlegen.

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