Umweltbezogene Pläne und Programme sind ein wesentliches Hilfsmittel bei der zeitlichen und räumlichen Organisation gesellschaftlicher Aktivitäten. 

Solche Pläne können auf verschiedenen Ebenen festgelegt werden (Gemeinden, Provinzen, Regionen, Föderalstaat oder internationale Gremien).

Einige Beispiele für Föderalpläne, zu denen die Öffentlichkeit im Rahmen einer öffentlichen Konsultation Stellung nehmen konnte :

Bei der Erarbeitung des endgültigen Plans wurden die eingegangenen Kommentare jeweils berücksichtigt.
 

Wie läuft das Beteiligungsverfahren im Einzelnen ab?

Das föderale Gesetz vom 13. Februar 2006 legt lediglich die Mindestanforderungen fest, die alle Regierungsebenen jedenfalls während des Verfahrens beachten müssen, wenn sie eine öffentliche Konsultation während der Erarbeitung eines umweltbezogenen Plans oder Programms organisieren:

  • das Beteiligungsverfahren muss mindestens fünfzehn Tage vor dessen Beginn im Belgischen Staatsanzeiger, auf der Portalseite der die föderale Verwaltung www.belgium.be und über ein anderes, von der Behörde zu wählendes Kommunikationsmittel (beispielsweise eine Zeitungsanzeige) angekündigt werden;
  • das Beteiligungsverfahren muss 60 Tage dauern und wird für den Zeitraum vom 15. Juli bis zum 15. August unterbrochen;
  • die Bekanntgabe im Belgischen Staatsanzeiger muss das Anfangs- und das Enddatum des Verfahrens sowie Informationen darüber enthalten, auf welche Weise die Öffentlichkeit ihre Stellungnahmen und Anmerkungen zum Ausdruck bringen kann; 
  • die Stellungnahmen und Anmerkungen können per Post oder auf elektronischem Weg an die Behörde geschickt werden; 
  • die Behörde muss die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens bei ihrer endgültigen Entscheidung berücksichtigen;
  • hat die Behörde ihre endgültige Entscheidung getroffen, teilt sie der Öffentlichkeit ihre Gründe dafür mit und informiert sie darüber, in welcher Weise die Anmerkungen der Öffentlichkeit berücksichtigt worden sind;
  • schließlich muss die Behörde den angenommenen Plan bzw. das angenommene Programm im Belgischen Staatsanzeiger und auf der Portalseite der föderalen Regierung veröffentlichen. 

Dem föderalen Gesetz vom 13. Februar 2006 zufolge kann die Regierung außerdem zusätzliche Modalitäten für die Öffentlichkeitsbeteiligung festlegen, sofern sie dies für erforderlich hält.

Ankündigungen und Ergebnisse

Unter Öffentliche Konsultationen finden Sie Informationen über laufende öffentliche Konsultationen auf nationaler und regionaler Ebene und die Ergebnisse bereits abgeschlossener öffentlicher Konsultationen.