Von der Problematik des troposphärischen Ozons sind sowohl die Regionen als auch der Föderalstaat betroffen.

Belgische Sachverständige kommen in der Lenkungsgruppe Atmosphäre zusammen, die vom Ausschuss für die Koordinierung der Internationalen Umweltpolitik (AKUIP) ins Leben gerufen wurde. 

In dieser Lenkungsgruppe Atmosphäre findet der Austausch von Informationen über die Luftverschmutzung zwischen den Regionen und dem Föderalstaat statt. Außerdem werden in diesem Forum Positionen und Berichte vorbereitet, die Belgien auf Verlangen europäischer und internationaler Organisationen erstellt.

Im Hinblick auf die föderalen Kompetenzen wurden seit 1996 drei aufeinander folgende „ Ozonpläne“ aufgestellt, anschließend bewertet und neu ausgerichtet. Der dritte Plan wurde 2003 eingeführt. Er ist zudem Teil des ersten Nationalen Ozonplans, der aus einer Gegenüberstellung der Pläne der drei Regionen und des Plans der Föderation entstanden ist. Dessen Umsetzung wurde im Sommer 2003 beschlossen, damit anstehende Maßnahmen und die Information der Bevölkerung besser koordiniert werden können.

Der Föderale Plan zur Luftqualität 2009-2012 (FR) (.PDF) schließt an den Prozess des Umweltfrühlings an. In seinem Rahmen wird eine Reihe von strukturellen Maßnahmen (also Maßnahmen zur Reduzierung der Emissionen von Ozonvorläufersubstanzen mit langfristigen Auswirkungen) ausgearbeitet, die dann von den verschiedenen betroffenen Ministerien und föderalen Verwaltungen umgesetzt werden. Hierzu gehören auch bestimmte steuerliche Maßnahmen.

Flüchtige organische Verbindungen, die in Farben und Lacken zu finden sind, dürfen nach einem Königlichen Erlass vom 7. Oktober 2005 (.PDF) in bestimmten Produkten nur noch in begrenztem Umfang vorkommen. Diese Maßnahme ist Teil eines breiter angelegten Rahmens der NEC-Richtlinie (WEB), mit der eine Strategie zur Reduzierung der Emissionen dieser VOC erarbeitet wird.

Neben diesen strukturellen Maßnahmen sind kurzfristige Verfahren und Aktionen vorgesehen, wenn es zu einer Überschreitung der Ozonschwellenkonzentrationen kommt. Auch diese Maßnahmen wurden zwischen den verschiedenen politischen Ebenen und betroffenen Institutionen abgestimmt.

Bei einer Überschreitung der Informationsschwelle (180 µg/m³) oder der Alarmschwelle (240 µg/m³) verteilt das ÜBUB Mitteilungen an die Presseagentur Belga, die diese Informationen wiederum an die verschiedenen Medien weitergibt.

Nach dem Plan Ozon und Hitzewelle (FR) wurde dieses Verfahren ergänzt. Nun können auch ganz gezielt bestimmte Akteure benachrichtigt werden, die als bevorzugte Kettenglieder zur Bewältigung dieser Art von Situation gelten. Direkt bei einer Überschreitung von Schwellen, bei denen die Kriterien für Hitze und Ozonkonzentration erfüllt sind, werden die Notdienste, Krankenhäuser und Altenheime informiert.

Der Plan Ozon und Hitzewelle (FR) setzt sich aus 3 Phasen zusammen: aus einer Wachsamkeitsphase, einer Benachrichtigungsphase (die sich in zwei Stufen unterteilt) und schließlich einer Alarmphase. Dieser Plan gibt Anhaltspunkte zur Ermittlung von Personen, die unter übermäßiger Hitze oder Ozon leiden. Er enthält außerdem Hinweise, wie hitzebedingte Störungen vor allem bei Kranken, älteren Menschen oder Kleinkindern vermieden werden.

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