Unerwünschte Wirkungen können dem FÖD Volksgesundheit über ein Online-Formular gemeldet werden.
Um Ihnen beim Ausfüllen des Formulars zu helfen, finden Sie hier ein Beispiel für ein ausgefülltes Formular.
Sie werden gebeten, das Formular mit so vielen Informationen wie möglich zu ergänzen.
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Wussten Sie, dass es auch Systeme zur Erfassung von unerwünschten Wirkungen, die mit der Einnahme anderer Produkte zusammenhängen, gibt? Sie können sie je nach Art des Produkts bei folgenden Stellen melden:
- Pharmakovigilanz: Unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Arzneimitteln: Eine unerwünschte Wirkung als Patient melden | FAAGP
- Materialvigilanz: Unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Medizinprodukten (Gesundheitsprodukte mit CE-Kennzeichnung): Materialvigilanz | FAAGP
- Kosmetikvigilanz: Unerwünschte Wirkungen im Zusammenhang mit der Verwendung von kosmetischen Mitteln: Medizinische Fachkräfte | FÖD Volksgesundheit (belgium.be)
- Toxikovigilanz: Unerwünschte Wirkungen aufgrund der versehentlichen Einnahme von Chemikalien (Haushaltsprodukte, überdosierte Medikamente …): Wenden Sie sich an die Giftnotrufzentrale: 070/245 245 (Notrufnummer bei Vergiftungen). Willkommen bei der Giftnotrufzentrale | Belgischer Giftnotruf
- Bei einer Lebensmittelvergiftung: Unerwünschte Wirkungen, die nach der Aufnahme eines kontaminierten und/oder für den Verzehr ungeeigneten Lebensmittels aufgetreten sind. Kontaktieren Sie die Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK): FASNK, Kontaktstelle für Verbraucher (favv-afsca.be)