Was beinhaltet dieser Verhaltenskodex?

Der Verhaltenskodex über invasive Pflanzen steht für die Anwendung bewährter Praktiken zur Einschränkung der Einführung und Verbreitung von invasiven Pflanzen in Parks, Gärten, Teichen, Baumschulen oder an Straßenrändern. Diese Orte stellen häufig die Ausgangspunkte für deren Verbreitung dar.

Es handelt sich um ein Instrument der Selbstregulierung, das auf Sensibilisierung, Bildung und der freiwilligen Annahme präventiver Maßnahmen beruht. Dieser Kodex soll zu einer positiven Haltungsänderung in Bezug auf die Verwendung invasiver Pflanzen führen.

Jeder Verwender von Zierpflanzen kann diese Verhaltenskodexe einführen:Berufsgärtner (grüner Sektor) oder Gartenliebhaber (Privatpersonen).

Die Vereinigungen und Organisationen, die nicht direkt aus dem Zierpflanzensektor stammen (Natagora, Natuurpunt, Flussverträge, GAL, Naturparks, etc.) können sich ebenfalls dem Kodex für Berufsgärtner anschließen. Damit verpflichten sie sich zur Förderung des Kodexes bei lokalen und kommunalen Gärtnern sowie anderen Fachleuten des Zierpflanzensektors in ihrer Region.


Belgischer Verhaltenskodex: Beratungsansatz

Zum ersten Mal wurde in Belgien ein Verhaltenskodex über invasive Pflanzen ausgearbeitet. Er wurde in Absprache mit den Fachleuten des Zierpflanzensektors, den Vertretern der wichtigsten Verbände und Vereinigungen im Bereich Gartenbau, Wissenschaftlern der Invasionsbiologie und den Mitgliedern der AlterIAS-Gruppe erstellt.

Der Inhalt des Kodexes wurde von den wichtigsten aktiven Verbänden und Vereinigungen des Landes im Bereich Gartenbau angenommen und von den regionalen und föderalen Umweltverwaltungen Belgiens (der Agentschap voor Natuur en Bos, Bruxelles Environnement – Leefmilieu Brussel, dem Föderalen Öffentlichen Dienst - Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt – GD Umwelt, dem Öffentlichen Dienst der Wallonie) unterstützt.

Ergänzende Ansätze für den Verhaltenskodex

Neben den Instrumenten der Selbstregulierung wie die Verhaltenskodexe gilt die Erlassung von Rechtsvorschriften als ergänzende Ansätze zur Verhinderung der Einführung und Verbreitung von invasiven Pflanzen.

Die Vorschriften können den Import, die Vermarktung, Anpflanzung und/oder die Verwendung im weiteren Sinne betreffen. Sie können auf regionaler, föderaler, europäischer oder internationaler Ebene umgesetzt werden.

Die Europäischen Kommission arbeitet an einem verbindlichen Rechtsinstrument, das die Probleme in Bezug auf die Einschleppungswege der invasiven, gebietsfremden Arten und ihre frühzeitige Erkennung auf europäischem Boden regeln und eine geeignete Antwort auf den Umgang mit ihnen geben soll.

Die Regierungen nehmen ebenfalls an der Kommunikation und Sensibilisierung, der frühzeitigen Erkennung und Risikobeurteilung, der Bewirtschaftung von Populationen problematischer invasiver Arten und der Restauration befallener Stellen teil.

Für weitere Informationen über diesen Verhaltenskodex, besuchen Sie die Seite des AlterIAS-Projekts.