Diese Verpflichtungen hängen von königlichen Erlassen ab, die noch nicht veröffentlicht wurden.
Bisher gibt es also keine Verpflichtung für die Betreiber.
In Zukunft muss für jeden geschlossenen Ort, der der Öffentlichkeit zugänglich ist:
- Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes:
- ein Gerät zur Messung der Luftqualität verwendet werden und
- eine Risikoanalyse und ein Aktionsplan erstellt und zur Verfügung gestellt werden.
- Ab dem 1. Januar 2025:
- eine Zertifizierung beantragt werden,
- sobald diese erhalten wurde, das verliehene Siegel angezeigt und
- der Ort unter mindestens gleichwertigen technischen Bedingungen wie zum Zeitpunkt der Zertifizierung weiter betrieben werden.
Die praktischen Modalitäten in Bezug auf die Einführung dieser Verpflichtungen werden durch königliche Erlasse festgelegt.
Diese Seite wird aktualisiert, sobald die Ausführungserlasse veröffentlicht werden.
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Nehmen Sie über indoor-air-quality@health.fgov.be Kontakt auf.