Elektromagnetische Strahlung gibt es in zahlreichen Erscheinungsformen: Gamma-Strahlen, Röntgenstrahlen, ultraviolettes Licht, sichtbares Licht, Infrarotlicht, Funkwellen, usw. Jede Strahlungsart hat andere Wirkungen auf den menschlichen Körper.

Forscher untersuchen diese Auswirkungen und legen auf dieser Grundlage Expositionsgrenzwerte für die verschiedenen elektromagnetischen Strahlungsarten fest. Ein Expositionsgrenzwert ist die maximal zulässige Strahlungsleistung, um Schädigungen der Gesundheit zu verhindern.

Expositionsgrenzwerte sind noch keine gesetzlichen Bestimmungen, da sie nicht konkret genug sind. Außerdem sind sie nicht verpflichtend. Um spezifisch zu sein, müssen die Expositionsgrenzwerte auf konkrete praktische Situationen übertragen werden (auf Produkte wie ein Mobiltelefon oder Einrichtungen wie Sendeantennen). Die Expositionsgrenzwerte müssen in gesetzliche Bestimmungen aufgenommen werden, um verbindlich zu sein. Informieren Sie sich hierüber in der Rubrik „Normen zur elektromagnetischen Strahlung“.