Ihr Antrag ist bei der Zelle ‚zivile Kriegsopfer und Terroropfer‘ des Föderalen Pensionsdienstes (FPD) zu stellen. Diese Zelle wird Ihren Antrag bearbeiten und beurteilen, ob er die administrativen Bedingungen für eine Entschädigungspension erfüllt.

Im bejahenden Fall wird der Föderale Pensionsdienst (FPD) den gerichtsmedizinischen Dienst (GMD) darum bitten, Sie zu untersuchen und ein mit Gründen versehenes ärztliches Gutachten abzugeben.

Nicht alle Anträge werden an den GMD weitergeleitet und Sie können den GMD nicht selbst um ein Gutachten bitten. Sobald der Untersuchungsantrag beim GMD eingeht, werden Sie davon per Post in Kenntnis gesetzt.

Nach der ärztlichen Untersuchung übermittelt der GMD dem FPD ein mit Gründen versehenes Gutachten. Seine Entscheidung über Gewährung oder Nichtgewährung einer Entschädigungspension beruht teilweise auf diesem Gutachten.

Kontaktinformationen

  • Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anträgen auf eine Pension (Formulare, Kriterien für die Gewährung einer Entschädigung, …), kontaktieren Sie bitte die Zelle 'zivile Kriegsopfer und Terroropfer' des Föderalen Pensionsdienstes (FPD).
Tour du Midi, 22e étage   - 1060 Brüssel
02/558 60 15

 

  • Bei Fragen im Zusammenhang mit der ärztlichen Untersuchung, kontaktieren Sie bitte Medex unter 02/524 91 91 (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr)