Ungeachtet dessen, für welche Rückerstattungsart Sie sich entscheiden, kann Ihnen der Vertrauensarzt Ihrer Krankenkasse* eine Vorabgenehmigung* nicht verweigern, wenn:
- die geplante medizinische Behandlung, die Sie im Ausland erhalten möchten, von der Pflichtversicherung rückerstattet wird, und
- eine gleichwertige Behandlung in Belgien nicht innerhalb einer medizinisch vertretbaren Frist erteilt werden kann, unter Berücksichtigung Ihres Gesundheitszustandes zu diesem Zeitpunkt und des zu erwartenden Krankheitsverlaufs.
* Siehe Glossar