Wenn Elektro- und Elektronikgeräte (EEG) zu Abfall werden, dann sprechen wir von „EEA“ oder „WEEE“ (Waste of Electrical and Electronic Equipment). Für diesen Abfall gelten besondere Reglementierungen, die in der Richtlinie 2012/19/EU zusammengebracht werden, besser bekannt als WEEE-Richtlinie. Für die Mehrzahl dieser Verpflichtungen sind die Regionen zuständig:

• Für die Flämische Region: der Erlass vom 23. Dezember 2011 bezüglich der nachhaltigen Verwaltung von Stoffkreisläufen und Abfällen der flämischen Regierung oder der Website der Öffentlichen Flämischen Abfallwirtschaftsgesellschaft (OVAM)
• Für die Wallonische Region: die Beschlüsse vom 10. März 2005 und 23. September 2010 der wallonischen Regierung oder der Website der Service Publique Wallonie (SPW)
• Für die Region Brüssel-Hauptstadt: der Erlass der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt vom 3. Juni 2004 oder die Website des Brüsseler Institut für Umweltmanagement (IBGE-BIM)

Die Koordination zwischen den Regionen und der Föderalbehörde wird in diesem Bereich von der Lenkungsgruppe Abfall und der Lenkungsgruppe Nachhaltigkeit in Produktion und Konsum des Ausschusses für die Koordinierung der Internationalen Umweltpolitik (AKIUP) wahrgenommen.
Die föderalen Elemente der WEEE-Richtlinie werden zusammen mit der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (RoHS bedeutet „Restriction of Hazardous Substances“, die Beschränkung gefährlicher Stoffe) im Königlichen Erlass vom 12. Oktober 2004 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, bekannt als „KE RoHS“, umgesetzt.

Kennzeichnung (Standard EN50419)
vuilnisbakSeit dem 13. August 2005 müssen alle EEG mit einem bestimmten Symbol versehen sein: die durchgestrichene Mülltonne, abgebildet in Anlage IV des oben genannten Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 2004. Wenn es aufgrund der Größe oder der Funktion des Produkts erforderlich ist, wird das Symbol auf die Verpackung, die Bedienungsanleitung und die Garantieerklärung gedruckt.
Weitere Pflichtangaben sind: die Identität des Herstellers sowie die ausdrückliche Mitteilung, dass das EEG nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurde. Auf Wunsch der Kommission hat die Branche dazu selbst die harmonisierte Norm EN50419 entwickelt. Diese freiwillige technische Norm sorgt dafür, dass die Informationen auf den Etiketten so weit wie möglich einheitlich sind. In Belgien können Hersteller diese Norm gegen Entgelt beim Büro für Normung – NBN - beantragen. Welche  zusätzliche Informationen genau angegeben werden müssen, finden Sie in Artikel 5 §11  des oben genannten KE RoHS.
Diese Informationen müssen den potentiellen Käufern an jeder Verkaufsstelle kostenlos zur Verfügung stehen.
 

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