Der „Zugang und Vorteilsausgleich“ stellt ein wichtiges Thema der Biodiversitätskonvention dar, doch nimmt diese Frage auch einen zentralen Platz in anderen Foren ein.

Die FAO (Food and Agriculture Organisation) und der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für die Ernährung und die Landwirtschaft

Der Internationale Vertrag war im November 2001 während der 31. Tagung der FAO-Konferenz verabschiedet worden. Dieser Vertrag wurde in Belgien 2007 ratifiziert. Sein Ziel besteht in der Erleichterung des Zugangs und Vorteilsausgleichs aus der Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und die Landwirtschaft. Er richtet sich weiterhin auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung dieser Ressourcen als Grundlage für eine nachhaltige Landwirtschaft und die Nahrungsmittelsicherheit. Dieses internationale, rechtlich verbindliche Instrument wurde entworfen, um in Übereinstimmung mit der Biodiversitätskonvention zu funktionieren.

Der Internationale Vertrag garantiert die Fortdauer des Austauschs phytogenetischer Ressourcen (bezogen auf pflanzliche Ressourcen), der für die nachhaltige Landwirtschaft und weltweite Nahrungsmittelsicherheit grundlegend ist. Zu diesem Zweck wurde ein „multilaterales System“ eingerichtet, das den Zugang zu phytogenetischen Ressourcen der 64 wichtigen Feldfrüchte und Futtermittel, die in Anhang 1 aufgeführt sind, erleichtern soll. Der Vertrag erkennt außerdem die Rechte der Landwirte an, indem er den Schutz traditionellen Wissens und das Recht auf einen fairen Ausgleich der Vorteile und einen nationalen Entscheidungsprozess für die pflanzengenetischen Ressourcen einschließt.

2009 hat Belgien einen Nationalen Ausschuss für Phytogenetische Ressourcen eingerichtet. Dieser Ausschuss koordiniert die regionalen und föderalen politischen Aktionen und Maßnahmen, die sich auf die phytogenetischen Ressourcen und die Biodiversität der kultivierten Pflanzen beziehen. Er arbeitet unter der Verantwortung der Ständigen Arbeitsgruppe der Interministeriellen Konferenz für Landwirtschaftspolitik (GT-CIPA).

Die WTO (Welthandelsorganisation) und das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS)

Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Agreement on Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights: TRIPS) ist Anfang 1995 in Kraft getreten. Es hat den Zweck, die Rechte des geistigen Eigentums (Urheberrechte, Fabrik- oder Handelsmarken, Patente, etc.) in das WTO-System zu integrieren, und soll die Unterschiede, wie diese Rechte weltweit geschützt werden, vermindern.

Nach dem TRIPS-Abkommen muss der Schutz des geistigen Eigentums zur technischen Innovation und zum Technologietransfer beitragen. Das ist in Anbetracht der bestehenden Verhältnisse dringend erforderlich, da bisher die industriellen Monopole für Technologien, Saaten und Gene begünstigt wurden. Das ist auf der Ebene, auf der sich die Schnittstelle mit dem ABS-Konzept befindet, durchaus logisch.

Die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum)

Im Oktober 2000 hat die Hauptversammlung der WIPO (World Intellectual Property Organisation) den Zwischenstaatlichen Ausschuss für geistiges Eigentum und genetische Ressourcen sowie traditionelle Kenntnisse und Gebräuche eingerichtet. Dessen Aufgabe ist die Verhandlung einer Vereinbarung über ein oder mehrere internationale Rechtsmittel, die einen wirksamen Schutz vor allem der genetischen Ressourcen und der traditionellen Kenntnisse garantieren sollen.

Die aktuelle Amtszeit des Ausschusses endet 2013 mit seiner 23. Sitzung. Er wird die Entscheidung der Hauptversammlung der WIPO prüfen müssen und feststellen, welche Arbeiten zum Abschluss einer Vereinbarung noch zu unternehmen sind.

Die WHO (Weltgesundheitsorganisation) und ihr „Pandemic Influenza Preparedness (PIP) Framework“

Der PIP-Rahmen gilt seit Mai 2011, Datum der Annahme durch die 64. Weltgesundheitsversammlung (höchstes Entscheidungsorgan der WHO). Er strebt die Verbesserung des Austauschs potentiell pandemischer Grippeviren an und den Vorteilsausgleich durch die leistungsfähige und faire Bereitstellung in spezifischen Fällen von Impfungen und Medikamente für zukünftige Pandemien, für diejenigen Länder, die Bedarf haben.

Im Gegensatz zu anderen Instrumenten, wie dem Internationalen Vertrag oder dem Nagoya-Protokoll, ist der PIP-Rahmen nicht rechtsverbindlich.