Entweder erhalten Sie ein Schreiben mit einer positiven Antwort und einer Kopie der angeforderten Umweltinformationen. 

Oder Sie erhalten aus folgenden Gründen ein Schreiben mit negativer Antwort:

  • Die Informationen, um die Sie bitten, sind nicht verfügbar.
  • Wir besitzen diese Informationen physisch nicht. Wenn wir die zuständige Behörde kennen, leiten wir den Antrag zur Bearbeitung an diese Behörde weiter.
  • Die Forderung ist zu vage, zum Beispiel: „Informationen zum Klimawandel zu erhalten“. Wir bitten Sie, die Anfrage so bald wie möglich zu präzisieren oder zu ergänzen und erneut einzureichen.
  • Die Anfrage ist missbräuchlich, z. B.: „sämtliche internationalen, europäischen und föderalen Umweltgesetze zu fordern“.
  • Die Informationen sind unvollständig oder werden gerade erarbeitet, und eine Offenlegung kann zu Missverständnissen führen. Wir nennen die Umweltbehörde, die für die Vervollständigung der angeforderten Umweltinformationen verantwortlich ist, und die geschätzte Frist für deren Fertigstellung.
  • Wir dürfen die angeforderten Informationen nicht aus Gründen weitergeben, die sich auf als übergeordnet geltende Interessen beziehen: Geschäftsgeheimnis, öffentliche Sicherheit, Umweltschutz (z. B. Vogelnistplätze) usw.

Entweder erhalten Sie ein Schreiben mit einer teilweise positiven Antwort, wenn wir der Meinung sind, dass nur ein Teil der Informationen verbreitet werden kann, was in dem Schreiben begründet wird.

Für den Erhalt der angeforderten Dokumente wird ab der 51. Seite eine Gebühr erhoben (siehe Königlicher Erlass vom 17. August 2007).   

Sie haben ebenfalls das Recht, gegen unsere Antwort Einspruch zu erheben.

Rechtsvorschriften