Nanowerkstoffe sind bereits auf dem Markt und verschiedenen allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen unterworfen, doch es braucht Zeit, damit sie alle durch spezifische Regelungen berücksichtigt werden können. Einige von ihnen können negative Auswirkungen auf Gesundheit oder Umwelt haben. Hierzu laufen derzeit zahlreiche Untersuchungen.

Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sind oft schwer vergleichbar und/oder noch nicht gleichzeitig in verschiedenen Labors getestet worden (siehe Untersuchung von Eric Gaffet, durchgeführt 2011).

Das Wissenschaftskomitee für entstehende und neue Gesundheitsrisiken (SCENIHR) hat 2009 einen Bericht über die potentiellen Gefahren der Nanowerkstoffe vorgelegt. Zu den weiteren Beispielen dieses Berichts zähen die Kohlenstoffnanoröhrchen: es gibt "Ergebnisse, die darauf hinweisen, dass bestimmte Kohlenstoffnanoröhrchen, die bestimmte Merkmale aufweisen – lang, gerade und beständig - die gleichen Wirkungen in empfindlichen Geweben hervorrufen wie Asbestfasern. Das tatsächliche Risiko für die Gesundheit hängt davon ab, ob sie eingeatmet werden."

Jedoch hängen die Risiken sehr stark von der Art des Nanowerkstoffs ab: man darf daraus nicht schließen, dass alle Nanowerkstoffe gefährlich sind. Ihre geringe Größe stellt für sich kein Gefahrenkriterium dar.

Trotzdem bleiben die Ungewissheiten bestehen. Es fehlen immer noch ausreichende Untersuchungen über die Auswirkungen der Lebenszyklen der Nanowerkstoffe auf die Umwelt und die Gesundheit, um ihre Gefahren für die Gesundheit wissenschaftlich von Fall zu Fall beurteilen zu können. Dennoch bemüht sich der Gesetzgeber um eine Klärung der Frage. Unser FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkete und Umwelt bringt sein Fachwissen ein, um die gesetzliche Regelung voran zu bringen, und unterstützt die wissenschaftliche Forschung (siehe Rubrik "unsere Maßnahmen").

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