Wenn Sie direktes Opfer von einem durch die Föderalregierung anerkannten Terrorakt sind, können Sie auf eine Entschädigungspension Anspruch machen, insofern als Ihr Invaliditätsgrad wenigstens 10% beträgt. 

 

 WAS IST UNTER DIREKTEM OPFER ZU VERSTEHEN ?

Als direktes Opfer wird jede Person angesehen, die am Ort der Terrorattacke anwesend war, als diese stattfand, und körperlichen und/oder psychischen Schäden erlitten hat.

Kontaktinformationen

  • Für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Anträgen auf eine Pension (Formulare, Kriterien für die Gewährung einer Entschädigung, …), kontaktieren Sie bitte die Zelle 'zivile Kriegsopfer und Terroropfer' des Föderalen Pensionsdienstes (FPD).
Tour du Midi, 22e étage   - 1060 Brüssel
02/558 60 15

 

  • Bei Fragen im Zusammenhang mit der ärztlichen Untersuchung, kontaktieren Sie bitte Medex unter 02/524 91 91 (montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 13 Uhr bis 16 Uhr)