In Europa

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA, European Chemicals Agency) ist verantwortlich für die Verwaltung aller REACH-Aufgaben und deren kohärente Anwendung. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission im Bereich der wissenschaftlichen Empfehlungen über die Sicherheit und die sozialökonomischen Aspekte des Gebrauchs von Chemikalien.

Die ECHA-Webseite sammelt alle Informationen über REACH. Hier finden Sie technische Leitlinien, häufig gestellte Fragen, praktische Software sowie den Helpdesk. Es erscheinen auch die aktuellsten Infos über die Leitlinien, Hilfsmittel, Angaben zu Chemikalien und der Verordnung.

Die Europäische Kommission (DG Umweltund DG Unternehmen und Industrie) schlägt REACH-Änderungen vor, wenn diese nötig sind.

In Belgien

In Belgien sind verschiedene Behörden für REACH zuständig. Deshalb haben die hierunter aufgezählten föderalen und regionalen Behörden eine Kooperationsvereinbarung aufgesetzt. Mehr Infos finden Sie auf der Webseite REACH.BE.

- Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt

Die Abteilung des Risikomanagements der DG Umwelt der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungskette und Umwelt ist die zuständige Behörde für die Koordination der in der belgischen REACH-Verordnung bestimmten Aufgaben. Deshalb ist die Abteilung verantwortlich für die Evaluation der Chemikalien, die Teilnahme an verschiedenen Ausschüssen der Europäischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency, ECHA), sowie das Ergreifen von Initiativen, um Chemikalien hinzuzufügen, die genehmigungspflichtig sind oder für die es Einschränkungen gibt.

Die Abteilung des Risikomanagements spielt auch eine wichtige Rolle in Sachen Information der Unternehmen und der Bevölkerung bezüglich der Gesundheits- und Umweltrisiken von Chemikalien.

- Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie

Der nationale REACH-Helpdesk der FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie erteilt Ratschläge an Hersteller, Importeure, Käufer und andere interessierte Parteien bezüglich ihrer Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen aufgrund der REACH-Verordnung.

- Föderaler Öffentlicher Dienst (FÖD) Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung

Mehr Infos zum Schutz der Arbeitnehmer gegen chemische Arbeitsstoffe im Allgemeinen und auch gegen krebserregende (einschließlich Asbest) und mutagene Arbeitsstoffe finden Sie auf der Webseite der FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung

- In Brüssel

Umwelt Brüssel
Mehr Infos über REACH:
http://www.leefmilieubrussel.be/Templates/Professionnels/Informer.aspx?id=32800

- In Flandern

Abteilung Umwelt, Natur und Energie der Flämischen Regierung (LNE)
Mehr Infos über REACH:
http://www.lne.be/themas/beleid/internationaal/lne-zine-artikels-aim/reach-verordening/?searchterm=REACH 

- In der Wallonie

Operative Generaldirektion Landwirtschaft, natürliche Ressourcen und Umwelt des Öffentlichen Dienstes der Wallonie.
Mehr Informationen: http://environnement.wallonie.be/

In der begleitenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Untersuchungsdienste.