Meldung von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, die unter die Zuständigkeit des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt fallen
 

Gemäß dem Gesetz vom 28. November 2022 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht oder das nationale Recht melden, welche in einer juristischen Einheit des Privatsektors sector (Im Folgenden Gesetzes vom 28. November 2022) festgestellt wurden, können Personen auf eigenen Wunsch – und sofern sie die gesetzlich festgelegten Bedingungen erfüllen – eine Meldung bei den vom König bestimmten zuständigen Behörden einreichen.
Mit dem Königlichen Erlass vom 23. Januar 2023 wurde der FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Lebensmittelkette und Umwelt (Im Folgenden FÖD FVSLU) Rahmen seiner Überwachungsaufgaben und in den vom Gesetz genannten Bereichen zum zuständigen Behörde ernannt.
Dabei handelt es sich um die folgenden Bereiche:

  • Produktsicherheit und -konformität;
  • Umweltschutz (wie REACH und EUTR/EUDR);
  • Lebens- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Wohlbefinden der Tiere;
  • Volksgesundheit (Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse).

1. Wer kann eine Meldung einreichen?

Sie können eine Meldung als Whistleblower einreichen, wenn:

  • Die Meldung einen Sachverhalt betrifft, der sich innerhalb eines privaten Unternehmens ereignet hat (hierzu gehören auch VoG, faktische Vereinigungen, Krankenhäuser).
  • Sie Informationen über Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen in einem beruflichen Kontext  empfangen haben. 

Dieses Verfahren betrifft somit vor allem

  • Arbeitnehmer in einem Unternehmen
  • selbstständige Erwerbstätige
  • Aktionäre
  • freiwillige Mitarbeiter
  • Praktikanten
  • Lieferanten...

2. Wie reicht man eine Meldung ein?

Sie können eine Verletzung der gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf die Zuständigkeitsbereiche des FÖD Volksgesundheit über whistleblower@health.fgov.be.
Sie können eine Meldung vertraulich und/oder anonym, schriftlich oder mündlich (Termin über E-Mail) einreichen. Sie haben auch die Möglichkeit, dort alle beweiskräftigen Unterlagen hochzuladen.

3. Unter welchen Bedingungen sind Sie als Whistleblower geschützt?

Diese Bedingungen werden in Kapitel 2 des Gesetzes vom 28. November 2022 näher erläutert.

  • Es müssen triftige Gründe vorliegen, die Sie zu der Annahme veranlassen, dass die gemeldeten Informationen über die Verstöße zum Zeitpunkt Ihrer Meldung wahr sind und in den Anwendungsbereich der oben genannten Bereiche fallen, soweit es den FÖD FVSLU betrifft.
  • Sie haben eine Meldung entweder über den internen Kanal des Unternehmens, mit dem Sie verbunden sind, oder über einen externen Kanal eingereicht.
  • Sie sind auch bei einer anonymen Meldung geschützt, selbst wenn sich später herausstellt, dass Ihre Anonymität beeinträchtigt wurde.

4. Was passiert, nachdem Sie eine Meldung eingereicht haben?

Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen nach Eingang Ihrer Meldung eine Empfangsbestätigung. Eine detaillierte Rückmeldung erhalten Sie innerhalb von drei Monaten nach demselben Datum oder innerhalb von sechs Monaten, wenn besondere Umstände vorliegen. Sie werden auch über das Ergebnis einer eventuell durchgeführten Untersuchung informiert.
Sollte sich nach Untersuchung Ihrer Meldung herausstellen, dass der FÖD FVSLU nicht für die Bearbeitung zuständig ist, werden wir Sie darüber informieren und Ihre Meldung an den föderalen Koordinator für externe Meldungen, d.h. den föderalen Ombudsmann, weiterleiten.

5. Geltende Datenschutzregelung

Artikel 20 des Gesetzes vom 28. November 2022 legt die Geheimhaltungspflicht fest, die bei der Bearbeitung einer Meldung gilt. Es geht darum, die Identität des Urhebers einer Meldung zu schützen, ebenso wie alle Informationen, die direkt oder indirekt zu seiner Identifizierung führen können.
Sofern der Urheber einer Meldung nicht zustimmt, lehnt der FÖD FVSLU jeden Antrag auf Einsichtnahme, Erklärung oder Mitteilung, in welcher Form auch immer, eines Verwaltungsdokuments ab, aus dem direkt oder indirekt die Identität des Urhebers der Meldung hervorgeht.
Wenn der FÖD FVSLU Informationen erhält, die Geschäftsgeheimnisse beinhalten, darf er diese Geschäftsgeheimnisse nicht für Zwecke nutzen oder offenlegen, die über das hinausgehen, was für eine angemessene Überwachung erforderlich ist.

6. Personalien

Der FÖD FVSLU ist verpflichtet, bei der Bearbeitung von Meldungen die Datenschutz-Grundverordnung  (-> DSGVO) zu beachten.
Personenbezogene Daten, die für die Bearbeitung einer bestimmten Meldung offensichtlich nicht relevant sind, werden nicht erhoben oder, falls sie versehentlich erhoben werden, ohne ungerechtfertigte Verzögerung gelöscht.
Name, Funktion und Kontaktdaten der/des Meldenden, der von der Meldung betroffenen Person und jeder Person, auf die sich die Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen erstrecken, gegebenenfalls einschließlich ihrer Unternehmensnummer, werden gespeichert, bis der gemeldete Verstoß verjährt ist.

7. Schutz und Unterstützung für Whistleblower

Um Unterstützung oder Informationen über die Begleitmaßnahmen für Whistleblower zu erhalten, können Sie sich an das Föderale Institut für Menschenrechte wenden.

8. Haftung von Whistleblower

Whistleblower, die in gutem Glauben und unter Beachtung der Schutzbedingungen (siehe oben) melden, unterliegen keiner gesetzlichen Haftung in Zusammenhang mit dieser Meldung, sofern sie vernünftigerweise davon ausgehen konnten, dass die Meldung derartiger Informationen notwendig war, um einen Verstoß gesetzeskonform aufzudecken.
Die Haftungsbefreiung ist weit gefasst und umfasst unter anderem:

  • Die Offenlegung von vertraulichen Informationen, deren Vertraulichkeit durch einen Vertrag oder eine gesetzliche, regulatorische oder administrative Bestimmung vorgeschrieben war;

  • Zivilrechtliche, strafrechtliche oder disziplinarische Maßnahmen sowie berufsrechtliche Sanktionen.

Diese Haftungsfreistellung gilt jedoch in bestimmten Fällen nicht (Artikel 5 und 27 des Gesetzes vom 28. November 2022), nämlich wenn die Ausschreibung:

  • den Bereich der nationalen Sicherheit berührt;

  • als Verschlusssache eingestufte Informationen enthält;

  • Informationen enthält, die unter das Arztgeheimnis oder das Berufsgeheimnis von Rechtsanwälten fallen;

  • Informationen enthält, die unter das Beratungsgeheimnis der Gerichte fallen;

  • gegen die Strafprozessordnung verstößt;

  • gegen Gesetze über die Beschaffung von Informationen oder den Zugang zu Informationen verstößt, wenn die Beschaffung oder der Zugang zu Informationen eine eigenständige Straftat darstellt.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an die Föderales Institut für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte, die Sie in dieser Hinsicht rechtlich beraten kann.

9. Der Föderale Koordinator für externe Meldungen

Das Zentrum für Integrität des Föderalen Ombudsmanns übernimmt die Rolle des föderalen Koordinators und spielt in diesem Zusammenhang insbesondere eine Vermittlerrolle in Bezug auf das Meldeverfahren für Whistleblower.

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