Die Aarhus-Konvention verlangt von den Staaten die Einrichtung eines Systems, das einen effektiven Zugang zu Gerichten ermöglicht, ohne dass Hindernisse, insbesondere finanzieller Art, bestehen.

In Belgien existiert eine derartige Unterstützung auf zwei Ebenen: Es gibt die Rechtsberatungshilfe auf der ersten Ebene und die Prozesskostenhilfe auf der zweiten Ebene.
 
Rechtsberatungshilfe: Erstberatung
 
Unabhängig von seiner Finanzlage kann jeder kostenlos erste praktische Informationen einholen, sich anwaltlich beraten lassen oder an eine Fachorganisation verwiesen werden.

Diese Erstberatung erfolgt durch die Bereitschaftsdienste in den Gerichten, Friedensrichter, Stellen für juristischen Beistand (so genannte „Maisons de Justice“) , bestimmte kommunale Verwaltungen, öffentliche Sozialhilfezentren oder einschlägige gemeinnützige Vereine mit entsprechender Zulassung, um rechtliche Dienste leisten zu können. Es reicht, bei diesen Stellen mit seinen Unterlagen vorstellig zu werden.
 
Prozesskostenhilfe: die juridische Hilfe
 
Wenn sich bei der Erstberatung herausstellt, dass eine Maßnahme – sei es nun ein anwaltliches Schreiben, eine Mediation oder eine Klage bei Gericht - sinnvoll oder notwendig ist, dann ist die Unterstützung von einem Anwalt oft angebracht. Auch in diesem Falle sollten keine finanziellen Hürden bestehen, die von einem weiteren Vorgehen abschrecken.

Diese Prozesskostenhilfe, die früher mit dem Begriff pro deo bezeichnet wurde, deckt je nach Einkommenshöhe die vollen Kosten oder einen Teil der Kosten ab.

Wer die erforderlichen Einkommensvoraussetzungen erfüllt, kann sich somit an die für Prozesskostenhilfe zuständige Stelle in seinem Gerichtsbezirk wenden. Dort wird man ihm einen Fachanwalt für die betreffende Angelegenheit nennen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Justiz.