Achtung ! (i) Wohnen Sie in einem anderen Land der Europäischen Union, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, und - reisen Sie in ein anderes Land der Europäischen Union*, nach Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, um dort eine geplante medizinische Behandlung zu erhalten, gemäß den Bedingungen der Verordnungen (EG) 883/2004 und 987/2009* (= Rückerstattung auf Basis der Vorschriften und Tarife der öffentlichen Krankenversicherung des Landes, in dem Sie medizinische Behandlung erhalten), dann müssen Sie Ihren Antrag auf eine Vorabgenehmigung* (Dokument S2*) bei der Krankenkasse* Ihres Wohnsitzes einreichen, die den Antrag an Ihre belgische Krankenkasse* weiterleiten wird. Ihre belgische Krankenkasse* wird schlussendlich entscheiden, ob Sie eine Vorabgenehmigung* (Dokument S2*) erhalten oder nicht; oder - möchten Sie in ein anderes Land der Europäischen Union*, nach Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz reisen, um dort eine geplante medizinische Behandlung – für die eine Vorabgenehmigung* erforderlich ist – zu erhalten, gemäß den Bedingungen der europäischen Richtlinie 2011/24/EU* (= Rückerstattung auf Basis der Vorschriften und Tarife der belgischen Pflichtversicherung), dann können Sie Ihren Antrag auf eine Vorabgenehmigung* ('Ad hoc'-Dokument*) direkt bei Ihrer belgischen Krankenkasse einreichen. Sie müssen hierbei deutlich angeben, dass Ihre Krankenkasse* den Antrag gemäß den Grundsätzen der europäischen Richtlinie 2011/24/EU* behandeln muss. (ii) Wohnen Sie in Zypern*, Finnland, Irland, den Niederlanden, in Portugal, Spanien, Großbritannien, Schweden oder Norwegen, und - erhalten Sie eine belgische Rente oder eine belgische Invaliditätsentschädigung, und haben Sie und auch Ihre Familienmitglieder dort Anspruch auf medizinische Behandlung auf Rechnung von Belgien oder - haben Sie dort als Familienmitglied Anspruch auf medizinische Behandlung auf Rechnung von Belgien, während der Hauptversicherte in einem anderen Land der Europäischen Union*, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wohnt dann müssen Sie eine Vorabgenehmigung* immer bei der Krankenkasse* Ihres Wohnsitzes beantragen, wenn Sie für geplante medizinische Behandlung in ein anderes Land der Europäischen Union*, nach Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz reisen möchten. Dies gilt für beide Rückerstattungsarten. Die Krankenkasse* Ihres Wohnsitzes wird beschließen, ob Sie eine Vorabgenehmigung* benötigen und falls ja, ob Sie diese auch bekommen. Für weitere Informationen können Sie Kontakt mit der Krankenkasse* Ihres Wohnsitzes oder der Nationalen Kontaktstelle des Landes, in dem Sie wohnen, aufnehmen. |