1. EINSETZUNG & AUFGABEN  DES AUSSCHUSSES

Der beratende Ausschuss für Bioethik in Belgien ist in Anwendung eines Zusammenarbeitsabkommens vom 15. Januar 1993 (website NL oder FR) zwischen dem Föderalstaat, der Französischen, der Flämischen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie der Gemeinsamen Gemeinschaftskommission eingesetzt worden.

Der Ausschuss ist eine von seinen Gründern unabhängige Instanz.

Der Ausschuss verfolgt zwei Ziele:

  • Gutachten zu Problemen abgeben, die von der Forschung und ihren Anwendungen in den Bereichen der Biologie, der Medizin und der Gesundheit hervorgerufen werden. Diese Prüfung geschieht unter ethischen, sozialen und juristischen Aspekten, insbesondere jedoch denen der Menschenrechte;
  • Die Öffentlichkeit und die Behörden über diese Probleme informieren.

     

Dazu ist der Anschuss gehalten:

  • einen Jahresbericht seiner Aktivitäten zu erstellen (website NL );
  • alle zwei Jahre einen öffentlichen Studientag (events) zu organisieren
  • ein Dokumentationszentrum zu errichten

Zu diesem Informationsauftrag gehört auch:

  • die Information der Presse über die Gutachten des Ausschusses
  • die Veröffentlichung von Publikationen
  • die Entwicklung von Lehrmodulen
  • die Aktualisierung der Website

 

2. ZUSAMMENSETZUNG DES AUSSCHUSSES

Der Ausschuss besteht aus 43 Mitgliedern ( 8 Mitgliedern mit beratender Stimme) und 35 stimmberechtigten effektiven Mitgliedern.

Bei dieser Besetzung wird auf eine ausgeglichene Vertretung der verschiedenen ideologischen und philosophischen Tendenzen geachtet, auf eine ausgeglichene Anzahl weiblicher und männlicher Vertreter sowie auf ein sprachliches Gleichgewicht. Dies gilt auch für das Gleichgewicht zwischen Mitgliedern aus dem wissenschaftlichen und medizinischen Bereich einerseits und dem philosophischen, juristischen und humanwissenschaftlichen Bereich andererseits.

Das Mandat der heutigen Mitglieder (website NL oder FR) läuft vom 20. Mai 2019 bis zum 19. Mai  2023.

 

3. ARBEITSWEISE DES AUSSCHUSSES

Das Präsidium des Ausschusses besteht aus 4 Vizepräsidenten, die innerhalb des Ausschusses gewählt werden. Jeder von ihnen hat turnusmäßig für jeweils ein Jahr den Vorsitz inne.

Die für das Funktionieren des Ausschusses erforderlichen finanziellen Mittel sind zu 75% zu Lasten des Budgets des Föderalstaates und zu 25% zu Lasten der Gemeinschaften.

Das mit den technischen und administrativen Aufgaben betraute Sekretariat des Ausschusses besteht aus 6 Beamten, die nach einem im Staatsblatt veröffentlichten Aufruf von den administrativen Diensten der Unterzeichner des Abkommens freigestellt werden. Das Sekretariat nimmt die technischen und administrativen Aufgaben wahr.

Anrufung des Ausschusses?

Der Ausschuss erteilt ein Gutachten auf Anfrage des Präsidenten eines der verschiedenen Parlamente oder eines Regierungsmitglieds sowie auf Anfrage eines wissenschaftlichen Forschungsinstituts, einer Pflegeeinrichtung, einer Hochschule oder eines lokalen Ethikausschusses, der entweder mit einer Pflegeeinrichtung oder einer Universität verbunden oder von einer Gemeinschaft anerkannt ist.

Der Ausschuss kann auch Gutachten zu von ihm selbst aufgeworfenen Fragen abgeben.

Im Allgemeinen beauftragt der Ausschuss eine Arbeitsgruppe mit der Vorbereitung der Gutachten. Die Zusammensetzung dieser Arbeitsgruppe spiegelt die des Ausschusses wider. Die Arbeitsgruppen können sowohl außenstehende Sachverständige zu spezifischen Punkten als auch permanente Experten befragen. Die Arbeitsgruppe berichtet dem Ausschuss über ihre Arbeit und unterbreitet ihm den Entwurf eines Gutachtens. Die Diskussion im Plenarausschuss bereichert die Debatte, und es können auch Änderungsanträge eingebracht werden, die bei der Formulierung des endgültigen Gutachtens von der Arbeitsgruppe berücksichtigt werden.

Die Sitzungen des Ausschusses und der Arbeitsgruppen sind nicht öffentlich.

Der Ausschuss gibt im Prinzip innerhalb von 6 Monaten ein Gutachten ab.

Die Gutachten geben die verschiedenen Standpunkte wieder.

 

 

 

 

 

Kontaktinformationen

Sekretariat des Belgischen beratenden Ausschuss für Bioethik:

Avenue Galilée 5/2
1210 BRÜSSEL
BELGIEN

+32 (0)2 524 91 84 - Sophie Bertrand, Koordinatorin
+32 (0)2 524 91 86/87 - Sekretariat