Da die Zuständigkeiten zwischen föderalen und regionalen Regierungen verteilt sind, muss sichergestellt werden, dass Belgien innerhalb der internationalen Organisationen und der Europäischen Union in Umweltfragen mit einer Stimme spricht. Zur Regelung der Beziehungen zwischen den verschiedenen Regierungen im Bereich Umwelt stehen vier Zusammenarbeitsabkommen zur Verfügung. Drei Abkommen umfassen alle politischen Bereiche, das vierte Abkommen betrifft spezifisch die Umwelt.
Vertretung Belgiens im Rat der Europäischen Union
Der Vertrag über die Europäische Union besagt, dass die Mitgliedstaaten während der gesamten Dauer der Ratssitzung von einem einzigen Minister vertreten werden. Dieser wird „amtierender Minister“ genannt.
Das Zusammenarbeitsabkommen vom 8 März 1994 legt die Vertretungsweise Belgiens beim Ministerrat der Europäischen Union fest. Der amtierende Minister verfügt über das Stimmrecht und ist der Einzige, der offiziell das Wort ergreifen darf. Bei Ratssitzungen der Umweltminister sorgt ein halbjährliches Rotationssystem dafür, dass die regionalen Umweltminister turnusmäßig amtierende Minister sind. Dieser Minister wird von einem stellvertretenden Minister begleitet: dem Minister oder Staatssekretär, der in der föderalen Regierung für die Umwelt zuständig ist. Letzterer kann in allen internationalen oder die föderalen Zuständigkeiten betreffenden Angelegenheiten einschreiten.
Alle EU-Ministerratssitzungen werden vom Föderalen Öffentlichen Dienst Auswärtige Angelegenheiten vorbereitet.
Das Abschließen von gemischten Verträgen
Häufig beziehen sich internationale Abkommen auf Bereiche die, zumindest in Belgien, unter die Zuständigkeit verschiedener politischer Ebenen fallen.
Was die Umwelt betrifft, sind für die meisten internationalen Abkommen die Regionen und/oder die föderale Regierung zuständig. Daher muss erst ein Abkommen zwischen den verschiedenen politischen Ebenen abgeschlossen werden, bevor gemischte Abkommen unterzeichnet und ratifiziert werden können. In bestimmten Fällen ist es auch nötig, das Einverständnis der Gemeinschaften einzuholen. Die Umsetzung der ratifizierten Abkommen wird dann den jeweiligen Regierungen entsprechend ihrer Zuständigkeiten überlassen.
Das Zusammenarbeitsabkommen über das Abschließen von gemischten Verträgen verlangt auch die Bildung eines ständigen Beratungsausschusses, der die Beteiligung aller entsprechenden Parteien an den Verhandlungen regelt. Während der Verhandlungen bestimmt dieser Ausschuss, welche Aspekte welche politische Ebene betreffen.
Vertretung Belgiens in internationalen Organisationen in Bezug auf gemischte Zuständigkeiten
Dank des Rahmenabkommens vom 30. Juni 1994 über die Vertretung Belgiens in internationalen Organisationen, deren Tätigkeiten mit gemischten Zuständigkeiten zusammenhängen, konnten Abkommen entstehen, die besonderen Themen gewidmet waren. Dies war z. B. für die Umweltpolitik der Fall.
Internationale Umweltpolitik
Die föderale Regierung und die drei Regionen haben am 5. April 1995 ein Zusammenarbeitsabkommen abgeschlossen, das sich speziell mit der internationalen Umweltpolitik befasst. Anlässlich dieses Abkommens ist der Ausschuss für die Koordinierung der Internationalen Umweltpolitik (AKIUP) gegründet worden.
Der AKIUP ist das wichtigste politische Organ für die Koordinierung der internationalen Umweltpolitik. Seine Gründung war zwingend erforderlich, wegen der Verpflichtungen, die aufgrund zahlreicher europäischer Umweltdossiers und bestimmter multilateraler Abkommen, wie z. B. der Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht oder zum Klimawandel, entstanden waren.
Dokument
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Rahmenabkommen vom 30 Juni 1994_DE.pdf PDF document - 1.2 MB
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Zusammenarbeitsabkommen 5 April 1995_DE.pdf PDF document - 231.82 KB
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Zusammenarbeitsabkommen 8 März 1994_DE.pdf PDF document - 1.55 MB