Das Bekämpfen der Lärmbelästigungen fällt im Prinzip unter die Zuständigkeit der Regionen. Doch auch andere politische Niveaus spielen hier eine wichtige Rolle. Der Föderalstaat ist z.B. für die Produktnormen zuständig, also auch für die Lärmstandards dieser Produkte.

Lärmstandards für Produkte

Bevor ein Produkt (Rasenmäher, MP3-Player, Fahrzeug, Autoreifen) auf den Markt gebracht wird, muss der Hersteller oder Importeur dafür sorgen, dass das Produkt die Produktnormen zur Geräuschemission respektiert. Produktnormen werden in der europäischen Produktpolitik aufgestellt und weiter in den jeweiligen nationalen Gesetzgebungen umgesetzt und durch den Föderalstaat verfolgt. Für manche Transportmittel-Kategorien werden Normen und Prozeduren jedoch auf internationaler Ebene festgelegt.

Für manche Produktkategorien gelten schon Grenzwerte für Geräuschemissionen, jedoch kann ein Produkt vorerst noch Lärmbelästigungen verursachen, z.B. bei Gebrauch nach Geschäftsschluss. Die Behörden der Regionen können für den Gebrauch von Produkten Regeln erstellen, um die Lärmbelästigung einzuschränken.

Betriebe und Einrichtungen

Unabhängig des Bestehens von Grenzwerten für Geräuschemissionen von einzelnen Werkzeugen und Maschinen, die in einem Unternehmen genutzt werden, fällt die Regelung der Lärmbelästigungen des Unternehmens unter die regionale Zuständigkeit. Die Voraussetzungen, die die Unternehmen auf dem Gebiet der Lärmbelästigungen erfüllen müssen, sind in der regionalen Umweltgesetzgebung aufgelistet. Der Lärm des Gaststättengewerbes, von Festsälen oder Musikevents wird auch in der regionalen Umweltgesetzgebung geregelt. Lesen Sie mehr hierüber auf den Webseiten Flanderns, der Wallonie, und der Region Brüssel-Hauptstadt.

Nachbarlärm

Lärm der Nachbarn (so wie das Rasenmähen am Sonntag oder Störung der Nachtruhe) kann in kommunalen oder polizeilichen Verordnungen geregelt werden. Möglicherweise gibt es in Ihrer Gemeinde besondere Regeln für bestimmte Angelegenheiten. Möchten Sie wissen, welche Regulierungen in Ihrer Gemeinde gelten? Dann nehmen Sie Kontakt zum Umweltdienst Ihrer Gemeinde oder der lokalen Polizei auf.

Verkehrslärm

In der Nähe von großen Straßen und Eisenbahnen, Flughäfen und in (großen) Städten ist der ständige Verkehrslärm ein Problem. Die Europäische Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG bestimmt deshalb, dass Lärmkarten der Lärmbelästigungen der wichtigsten Verkehrsadern erstellt werden müssen. In Belgien werden diese Lärmkarten durch die Regionen erstellt. Auf Grundlage dieser Lärmkarten werden Aktionspläne mit Maßnahmen ausgearbeitet, um die Lärmbelästigungen zu bekämpfen. Hierzu gehören Maßnahmen an der Quelle (ruhigere Straßenoberflächen oder Verkehrsmaßnahmen wie Geschwindigkeitsverringerungen) oder zur Übertragung des Lärms (Lärmschutzwände entlang der Straße).

Auch ruhigere Fahrzeuge und Reifen helfen dabei, die Lärmbelästigung an der Quelle zu bekämpfen. Dies gehört zur Zuständigkeit des Föderalstaates (siehe hierüber „Lärmschutznormen für Produkte“).