Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben 

Mit der Einführung von funktionellen Lebensmitteln in unserer Ernährung sind auf den Verpackungen und in der Werbung für diese Produkte zunehmend sogenannte „Claims“ oder „Angaben“ zu finden. Es gibt zwei Arten von Angaben: 

  • die nährwertbezogenen Angaben, die sich auf den Energiewert des Lebensmittels oder auf die darin enthaltenen Nährstoffe oder sonstigen Stoffe beziehen. Beispiele:  
    • light 
    • reich an Kalzium 
    • Quelle von Vitamin C 
    • salzfrei 
    • … 
  • die gesundheitsbezogenen Angaben, die sich auf eine Wirkung des Lebensmittels auf eine Körperfunktion beziehen.  Beispiele: 
    • Calcium ist für die Erhaltung normaler Knochen notwendig 
    • Roggenfasern tragen zu einer normalen Darmfunktion bei 
    • fördert die Darmpassage 
    • Vitamin A trägt zur Erhaltung der normalen Sehkraft bei 
    • … 

 

Diese Angaben sollen eine spezifische und positive Wirkung der Lebensmittel hervorheben. Die Angaben werden hauptsächlich als Verkaufsargument verwendet, aber für den Verbraucher und für Angehörige der Gesundheitsberufe können die gesundheitsbezogenen Angaben nützliche Informationen liefern, indem sie bestimmte Eigenschaften eines Lebensmittels beschreiben oder auf bestimmte Wirkungen hinweisen. 

Es ist jedoch wichtig, die Angabe sorgfältig zu lesen und die verschiedenen Nuancen zu verstehen: Nur weil ein Lebensmittel ein Mineral enthält, das an der Übertragung von Nervenimpulsen beteiligt ist, heißt das nicht, dass das Lebensmittel Nervenerkrankungen vorbeugen kann! 

Angesichts dieser Welle neuer Produkte war es wichtig, dass die Behörden sicherstellen, dass die Angaben die Verbraucher nicht in die Irre führen und dass sie wissenschaftlich fundiert sind. 

  

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