Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 aufgeführten Gruppen von Materialien und Gegenständen sowie Kombinationen aus diesen Materialien und Gegenständen oder aus recycelten Materialien und Gegenständen, die in diesen Materialien und Gegenständen verwendet werden, sollten in Übereinstimmung mit den allgemeinen und detaillierten Regeln der guten Herstellungspraxis hergestellt werden.

Einige Industriezweige haben Leitlinien zur guten Herstellungspraxis verabschiedet, andere nicht. Es erscheint daher notwendig, die Einheitlichkeit der GMP für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

Alle Unternehmen sollten ein wirksames Qualitätsmanagement für ihre Produktionsabläufe betreiben, das an ihre Position in der Lieferkette angepasst sein sollte.

Die Vorschriften sollten für Materialien und Gegenstände gelten, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, oder die bereits mit Lebensmitteln in Berührung sind und für diesen Zweck bestimmt sind, oder bei denen vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder ihre Bestandteile auf Lebensmittel übertragen.

Die Vorschriften über die gute Herstellungspraxis sollten verhältnismäßig angewandt werden, um eine übermäßige Belastung kleiner Unternehmen zu vermeiden.

Es sollten nun detaillierte Vorschriften für Verfahren mit Druckfarben und erforderlichenfalls auch für andere Verfahren festgelegt werden. Bei Druckfarben, die auf der Seite eines Materials oder Gegenstands verwendet werden, die nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommt, sollte die gute Herstellungspraxis in erster Linie sicherstellen, dass die Stoffe nicht über das Substrat oder durch Freisetzung in Lebensmittel gelangen

Die gute Herstellungspraxis wird durch die Verordnung (EG) Nr. 2023/2006 der Kommission vom 22. Dezember 2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, geregelt.