Zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe: Positivliste 

Nur Zusatzstoffe, die auf der Positivliste stehen, dürfen in Lebensmitteln verwendet werden, sofern die Verwendung in einem Lebensmittel erfolgt, in dem die Verwendung zulässig ist und die Höchstmengen eingehalten werden (siehe weitere Verwendungsbedingungen). 

Derzeit wird die Sicherheit der Verwendung aller seit langem zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe erneut wissenschaftlich bewertet. Dieser Prozess ist seit 2010 im Gange und wird bis 2020 andauern. 

Die Positivliste ändert sich unter anderem aufgrund von Ergänzungen, die sich aus dem Zulassungsverfahren für neue Lebensmittelzusatzstoffe ergeben. 

Zugelassene Verwendung von Zusatzstoffen: Verwendungsbedingungen 

Die Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen finden sich in der Verordnung 1333/2008. Einen Überblick der ursprünglichen Verordnung und die entsprechenden Änderungen finden Sie hier (NL | FR). 

Zum richtigen Verständnis der Verwendungsbedingungen sollten insbesondere die Anhänge II und III sowie die Artikel 4 und 5, Artikel 11 Absatz 3 und 4 und Artikel 18 beachtet werden. Außerdem gibt es Kennzeichnungsvorschriften in den Artikeln 21 bis 25 und in Anhang V. 

Höchstgehalte werden in Milligramm pro Kilogramm des vermarkteten Lebensmittels angegeben. Abweichend von diesem Grundsatz gelten bei getrockneten oder konzentrierten Lebensmitteln, die rekonstituiert werden müssen, die Höchstmengen für die Lebensmittel in dem Zustand, in dem sie gemäß den Anweisungen auf dem Etikett rekonstituiert wurden, wobei der auf dem Etikett angegebene Mindestverdünnungsfaktor berücksichtigt wird. 

Wenn eine „quantum satis“-Verwendung zugelassen wird, wird kein zahlenmäßiger Grenzwert festgelegt, sondern müssen die Stoffe gemäß der guten Herstellungspraxis in Mengen verwendet werden, die nicht über das für den beabsichtigten Zweck erforderliche Maß hinausgehen, und unter der Voraussetzung, dass der Verbraucher nicht irregeführt wird. 

Gruppen von Zusatzstoffen 

Einige Zusatzstoffe sind in Gruppen zugelassen. Manchmal handelt es sich dabei um die Säure und ihre verschiedenen Salze, manchmal um eine Gruppe ähnlicher Stoffe wie Polyole. Am größten ist Gruppe I, die hauptsächlich Zusatzstoffe enthält, die quantum satis-zugelassen sind. Die Definitionen der Gruppen sind in Anhang II aufgeführt. 

Übertragungsprinzip 

Mit Ausnahme von Sonderfällen ist das Vorhandensein (nicht die Verwendung) eines Lebensmittelzusatzstoffes in zusammengesetzten Lebensmitteln zulässig, sofern der Lebensmittelzusatzstoff in einer der Zutaten des zusammengesetzten Lebensmittels zugelassen ist. Dies gilt sowohl für die Übertragung von einer Verwendung in Anhang III auf Lebensmittelgruppen in Anhang II als auch für die Übertragung von einer Lebensmittelgruppe in Anhang II auf eine andere (z. B. Salz in Brot) sowie für die Übertragung auf zusammengesetzte Lebensmittel, die nicht ausdrücklich aufgeführt sind (z. B. ein Sandwich). 

Darüber hinaus ist das Inverkehrbringen von Mischungen von Zutaten und Zusatzstoffen, die speziell für die Herstellung eines Lebensmittels bestimmt sind, in dem die Verwendung eines Zusatzstoffes erlaubt ist, zulässig. Diese Verwendung muss auf dem Gemisch angegeben werden. Dies ist die sogenannte „umgekehrte Übertragung“ (z. B. bei einer Kuchenmischung). 

Lebensmittelkategorien 

Um zu wissen, welche Zusatzstoffe in einem Lebensmittel verwendet werden dürfen, muss man zunächst herausfinden, in welche Lebensmittelkategorie das Lebensmittel fällt. Dann findet man dafür eine Liste aller zulässigen Verwendungen. Es ist sehr wichtig, auch die Bestimmungen in der Spalte „Einschränkungen/Ausnahmen“ zu berücksichtigen, denn oft ist nicht die Verwendung in der gesamten Kategorie erlaubt. Darüber hinaus sollten Höchstwerte und Fußnoten berücksichtigt werden. 

Für die Interpretation der Lebensmittelkategorien wird eine europäische Leitlinie verwendet. 

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