STRATEGIE FÜR DEN PFLANZENSCHUTZ 

Die Pflanzenschutzpolitik wird auch als phytosanitäre Politik bezeichnet. Ziel ist es, unsere heimischen Kulturen vor den Gefahren zu schützen, die von Schadorganismen wie Insekten, Viren, Bakterien, Pilzen und Nematoden (Fadenwürmern) ausgehen, die hier nicht natürlich vorkommen und große (wirtschaftliche) Schäden verursachen können. Diese so genannten Quarantäneorganismen müssen so schnell wie möglich eingedämmt werden. 

Die Pflanzengesundheit ist ein Eckpfeiler der nachhaltigen Produktion. Schädlinge und Krankheiten können unser Wirtschaftswachstum und unsere Wettbewerbsfähigkeit ernsthaft beeinträchtigen, indem sie zum Beispiel den freien Verkehr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen einschränken. Außerdem ist die Pflanzengesundheit für unsere Lebensmittelsicherheit unerlässlich. Zu guter Letzt ist auch unsere natürliche Umwelt, die öffentlichen und privaten Grünflächen, schützenswert. 

In unserem Land tauchen immer mehr neue Schadorganismen auf, vor allem aufgrund der zunehmenden internationalen Transporte aus neuen Handelsgebieten. Der Klimawandel hat dazu geführt, dass diese Organismen nun in Gebieten überleben können, in denen dies früher unmöglich war. Es versteht sich daher von selbst, dass der Pflanzenschutz eine langfristige Strategie erfordert, die auf eine internationale Politik ausgerichtet ist. 

PHYTOSANITÄRE POLITIK IN DER PRAXIS 

Die Rechtsvorschriften und Strategien zum Pflanzenschutz sind in der gesamten Europäischen Union harmonisiert. Für jeden Quarantäneorganismus, der sich als schädlich erwiesen hat oder der noch einer Risikoanalyse unterzogen werden muss, werden Vorsorge- und Kontrollmaßnahmen festgelegt, die die Mitgliedstaaten ergreifen müssen. Sie können z. B. eine spezifische Untersuchung des Auftretens eines Organismus durchführen, Pflanzen im Falle einer Kontamination vernichten oder eine Sicherheitszone abgrenzen. 

 In Belgien ist die GD Tiere, Pflanzen und Lebensmittel des FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt für die Schaffung der Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen zuständig: 

• Sammlung von Informationen über diese Quarantäneorganismen in Belgien (offizieller Schädlingsstatus) und Registrierung dieser Organismen. Derzeit betrifft dies etwa 250 Organismen; 

• Entwicklung der phytosanitären Gesetzgebung 

• Gegebenenfalls Festlegung besonderer Anforderungen für die Verbringung von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen (sowohl international als auch innergemeinschaftlich); 

• Anerkennung von Schutzgebieten, in denen bestimmte Schadorganismen nicht heimisch sind und pflanzliche Erzeugnisse strengeren Anforderungen genügen müssen; 

• Vorbereitung, Koordinierung und Weiterverfolgung der internationalen phytosanitären Politik, unter anderem durch phytosanitäre Standardisierung und Informationsaustausch (siehe auch „Internationale Partnerschaften“). 
  

Die Föderale Agentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette (FASNK) überwacht die Einhaltung dieser Gesetzgebung vor Ort, zum Beispiel an strategischen Importpunkten und in der belgischen Produktion und im Handel. 

  

NEUE EUROPÄISCHE PFLANZENSCHUTZVERORDNUNG: MEHR PRÄVENTION, MEHR AUFKLÄRUNG 

Seit dem 12. Dezember 2016 gibt es einen völlig neuen Rahmen für den Schutz unserer Pflanzen, Gewächse, Wälder und unserer Umwelt. Er legt die Grundregeln fest, um Schadorganismen aus Europa fernzuhalten und Ausbrüche so schnell wie möglich zu kontrollieren oder einzudämmen. Diese „Pflanzenschutzverordnung“ (EU-Verordnung 2016/2031) bildet die Grundlage der Pflanzenschutzpolitik in der EU. 

Im Zeitraum 2016-2019 wurde dieser Rahmen auf europäischer Ebene durch detaillierte Bestimmungen ergänzt, die ihn konkretisieren und für die gesamte Europäische Union harmonisieren. Dieses Gesetzespaket trat am 14. Dezember 2019 auch in der Europäischen Union und damit in Belgien in Kraft. 

  

INTERNATIONALE PARTNERSCHAFTEN 

International Plant Protection Convention (IPPC) 

Die International Plant Protection Convention oder IPPC wurde im Jahre 1952 verabschiedet, um die Verbreitung von Schädlingen und Krankheiten bei Pflanzen zu bekämpfen, die durch den internationalen Handel zu einer Bedrohung für die Nahrungsmittelsicherheit in allen Teilen der Welt werden könnten. Mittlerweile haben sich 177 Staaten der IPPC angeschlossen. 

 Die IPPC steht für: 

• ein gemeinsames und harmonisiertes Vorgehen gegen Schädlinge und Krankheiten; 

• die Entwicklung internationaler Normen für phytosanitäre Maßnahmen; 

• den Austausch von Informationen über das Auftreten von Schadorganismen in den Mitgliedsländern und über mögliche Maßnahmen bei der Ein- und Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen. 

Die GD Tiere, Pflanzen und Nahrung ist der alleinige Ansprechpartner der IPPC in Belgien.Website 

European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO)

Die European and Mediterranean Plant Protection Organization (EPPO) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die die meisten Länder in Europa und rund um das Mittelmeer mit dem Ziel vereint, Pflanzenschädlinge und -krankheiten zu bekämpfen. Sie setzt die Ziele der International Plant Protection Convention (IPPC) auf regionaler Ebene um. 

Die EPPO ist für die weitere Harmonisierung der IPPC-Richtlinien, eigener Maßnahmen und Standards für den Pflanzenschutz zuständig und sorgt für den Informationsaustausch. Die EPPO-Datenbanken sind öffentlich zugänglich. Darüber hinaus berät die EPPO auch die zuständigen internationalen Organisationen in Fragen der Pflanzenschutzstrategien. 

Neben diesen phytosanitären Aspekten befasst sich die EPPO auch mit den sogenannten Plant Protection Products oder Pflanzenschutzmitteln. Ziel ist die Förderung moderner, sicherer und effizienter Methoden zur Bekämpfung von Krankheiten und Schädlingen.  
Die GD Tiere, Pflanzen und Nahrung ist der offizielle Ansprechpartner für Belgien. 

Website 

European Food Safety Authority (EFSA) 

Die European Food Safety Authority (EFSA) bewertet potenzielle Risiken in Bezug auf die Sicherheit der Lebensmittelkette und berät die europäischen Behörden und Mitgliedstaaten. 

Innerhalb der EFSA gibt es „Panel on Plant Health“, das sich aus unabhängigen Wissenschaftlern zusammensetzt und sich mit Organismen befasst, die für Pflanzen schädlich sein könnten. Dazu gehören Schädlinge und Krankheiten, die die Kulturen (Ernten) beeinträchtigen können, und andere, die die biologische Vielfalt bedrohen. Dieses Gremium wird von der EFSA Plant Health Unit unterstützt. 

Das „EFSA scientific network for risk assessment in plant health“  sorgt für den Informationsaustausch und die Koordinierung aller Aktivitäten zur Risikobewertung im Bereich der Pflanzengesundheit innerhalb der EU. Die GD Tiere, Pflanzen und Lebensmittel vertritt unser Land in diesem Netzwerk. (Website EFSA) 

PFLANZENFONDS 

Der Pflanzenfonds heißt mit der vollen Bezeichnung „Haushaltsfonds für die Erzeugung und den Schutz von Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen“. Der Verwaltungsrat dieses Fonds setzt sich aus Sachverständigen der Generaldirektion Tiere, Pflanzen und Lebensmittel sowie aus Vertretern von landwirtschaftlichen Organisationen und Berufsverbänden zusammen. 

Im Rahmen des Pflanzenfonds wurde 2004 ein Solidaritätsfonds für Kartoffelerzeuger eingerichtet, der Kartoffelerzeuger für direkte Wertverluste entschädigen kann, wenn sie von der Föderalen Regierung verpflichtet werden, kontaminierte Kartoffelpartien zu vernichten, zu denaturieren, zu behandeln oder zu verarbeiten, um Schadorganismen zu bekämpfen. In Belgien sind dies die Krankheiten Braunfäule und Ringfäule. 

Der Solidaritätsfonds wird durch Pflichtbeiträge pro Hektar von allen Erzeugern gespeist, die auf dem belgischen Staatsgebiet Kartoffeln anbauen. Die GD Tiere, Pflanzen und Lebensmittel ist für seine Verwaltung zuständig. 

WISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNG ZUR UNTERSTÜTZUNG DER POLITIK 

Die GD Tiere, Pflanzen und Lebensmittel kann bei der Finanzierung wissenschaftlicher Studien zur Pflanzengesundheit auf die Unterstützung des Referats Vertragsforschung des FÖD Volksgesundheit zählen. Diese Forschung ist von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung einer angemessenen Gesundheitspolitik. 

Das Referat Vertragsforschung kann eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für ein bestimmtes Forschungsthema veröffentlichen, aber auch Forschungseinrichtungen können eigene Vorschläge einreichen. 

Einen Überblick über die aktuelle wissenschaftliche Forschung zu Pflanzengesundheit und -schutz finden Sie hier 

REISEN MIT PFLANZEN - DON'T RISK IT! 

Keine Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge in Ihrem Koffer! 

Machen Sie Urlaub im Ausland? Der FÖD Volksgesundheit wünscht Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, bittet Sie aber, kein Obst, Gemüse, Blumen, Pflanzen oder Saatgut mit nach Hause zu bringen. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Krankheit oder einen Schädling in unser Land einschleppen, die/der unseren einheimischen Kulturen und der Natur großen Schaden zufügen kann. 

Pflanzen können an Viren, Bakterien und Pilzen erkranken, aber auch von Insekten, Milben oder Nematoden befallen werden. In den letzten Jahren haben sich Pflanzenkrankheiten und -schädlinge an Orten ausgebreitet, an denen sie zuvor nicht nachweisbar waren. Dies ist vor allem auf den schnell wachsenden internationalen Handel und die Fernreisen zurückzuführen, die wir alle unternehmen. 

Wenn eine Pflanzenkrankheit in unser Land eingeschleppt wird, kann dies schwerwiegende Folgen für unsere Landwirtschaft, die biologische Vielfalt, die Umwelt und die Wirtschaft haben. Ist eine Krankheit oder ein Schädling erst einmal ausgebrochen, ist es oft sehr schwierig oder unmöglich, sie/ihn auszurotten. Prävention ist daher der beste Weg. 

Wie können Pflanzenkrankheiten und Schädlinge mitreisen? Ganz einfach: auf Pflanzen, Samen, Blumen, Obst und Gemüse, sogar in der Erde, die an den Wurzeln haftet. Ein Apfel, der auf den ersten Blick gesund aussieht, kann z. B. Fruchtfliegen enthalten, die ganze Ernten vernichten können. Gerade weil Pflanzenkrankheiten und Schädlinge oft nicht sichtbar sind, sollten Sie besonders vorsichtig sein. 

Um die Einschleppung von Pflanzenkrankheiten in unser Land zu verhindern, gibt es nationale und internationale Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen, Saatgut, Blumen, Obst und Gemüse. 

In der Europäischen Union werden die Vorschriften für das Reisen mit Pflanzen ab dem 14. Dezember 2019 verschärft. Für Reisende gelten nun bei der Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen in die EU die gleichen Regeln wie für kommerzielle Sendungen. Das bedeutet, dass Pflanzen nur dann im Reisegepäck eingeführt werden dürfen, wenn sie von einem Pflanzengesundheitszeugnis des Herkunftslandes begleitet werden. Unter Pflanzen fallen auch Obst, Gemüse, Saatgut usw. Nur Ananas, Kokosnuss, Durian, Banane und Dattel (aufgeführt in der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 Anhang 11 Teil C) dürfen im Gepäck mitgeführt werden. 

Für den Transport innerhalb der Europäischen Union ist kein Pflanzenpass für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder andere Materialien im Gepäck der Reisenden erforderlich. Auch für die direkte Lieferung an nicht gewerbliche Endverbraucher, einschließlich Hobbygärtner, ist ein Pflanzenpass nicht erforderlich, außer im Falle des Internethandels (E-Commerce), wo er immer verlangt wird. Aber auch innerhalb der Europäischen Union können lokal Quarantäneorganismen vorkommen, und es gibt zusätzliche Verbote, wie zum Beispiel für das Bakterium Xylella fastidiosa. Der beste Schutz für unser Gebiet ist nach wie vor „Don’t risk it!“. Lassen Sie Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse immer am Urlaubsort. 

Weitere Informationen: 

Eine Gefahr, der Sie auf Reisen begegnen können: das Bakterium Xylella fastidiosa 

Xylella fastidiosa ist ein komplexes Bakterium. Dieses Bakterium stammt ursprünglich vom amerikanischen Kontinent und wurde in der EU erstmals 2013 als Ursache für das Sterben von Olivenbäumen in Italien (Region Apulien) identifiziert. 2015 wurde es in Frankreich (auf Korsika und in der Region PACA) und später auf den spanischen Balearen gefunden. Inzwischen gibt es auch auf dem spanischen Festland in der Region um Alicante abgegrenzte Gebiete nach Funden vor allem an Mandelbäumen. Die jüngsten abgegrenzten Gebiete befinden sich in Nordportugal um Vila Nova de Gaia und in der Toskana in Italien um den Monte Argentario.  

Die Ausbreitung von Pflanze zu Pflanze ist durch saugende Insekten möglich. Weltweit sind mehr als 350 Pflanzenarten als anfällig bekannt. In Europa wurde das Bakterium bereits u. a. auf Olivenbäumen, der Myrten-Kreuzblume (Polygala myrtifolia), Mandelbäumen und anderen Prunus-Arten, Oleander, Lavendel und Kaffeepflanzen gefunden. 

Die Bakterien stören den Saftstrom in der Pflanze, was zu Verfärbungen, Welkeerscheinungen oder zum Absterben führt. Die Symptome sind jedoch von Pflanze zu Pflanze unterschiedlich. Pflanzen können auch lange Zeit infiziert sein, ohne dass Symptome sichtbar sind. Daher kann es manchmal Jahre dauern, das Bakterium zu identifizieren. Und so kann das Bakterium unbemerkt mitreisen. 

Die Europäische Kommission hat Sofortmaßnahmen ergriffen, um dieses Bakterium zu bekämpfen und seine weitere Verbreitung zu verhindern. Sie führt auch eine aktuelle Liste der bekannten europäischen Wirtspflanzen. Die befallenen Gebiete werden abgegrenzt, und es dürfen keine empfindlichen Pflanzen oder Teile davon transportiert oder entnommen werden. 

 

Weitere Informationen über das Bakterium Xylella fastidiosa:

https://www.eppo.int/QUARANTINE/special_topics/Xylella_fastidiosa/Xylella_fastidiosa.htm

https://ec.europa.eu/food/plant/plant_health_biosecurity/legislation/emergency_measures/xylella-fastidiosa

https://ec.europa.eu/food/plant/plant_health_biosecurity/legislation/emergency_measures/xylella-fastidiosa/susceptible

https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/plant/docs/ph_biosec_legis_list-demarcated-union-territory_en.pdf

http://www.favv.be/plantaardigeproductie/ziekten/xylellafastidiosanl/default.asp

http://www.favv-afsca.be/consumenten/publicaties/xylellafastidiosa/