Wenn Sie aus medizinischen Gründen (Krankheit, Unfall im Privatleben oder bei der Arbeit) nicht zur Arbeit kommen können, informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig.

Befolgen Sie dabei die Anweisungen Ihres Arbeitgebers. In bestimmten Fällen muss man direkt seinen Vorgesetzten informieren, in anderen Fällen muss man ein Callcenter anrufen oder die Abwesenheit über ein automatisiertes Antwortsystem mitteilen. Dies können Sie in Ihrer Personalabteilung erfragen.

Arbeiten Sie für eine Bundesverwaltung ? Dann werden Sie von Medex überwacht, dem medizinischen Partner Ihres Arbeitgebers.

Wenn Sie Vertragspartner sind​, müssen Sie auch Ihre Krankenkasse über Ihre Abwesenheit informieren. Bei Krankheit oder Unfall wird nämlich für einen bestimmten Zeitraum ein garantiertes Gehalt gezahlt. Nach dieser Zeit ist Ihre Krankenkasse für Sie zuständig.

E-services

Contact information

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)

Service Center Gesundheit: 
02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)

Um Ihre Unterlagen zu Ihren Krankheitskosten einzureichen, verwenden Sie bitte die folgende Adresse :

Centre Administratif Jardin Botanique - Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 bte 201
1000 Bruxelles

e-mail  : Medex_fraismedicaux@health.fgov.be
 

  • Möchten Sie sich beschweren über Medex? Benutzen Sie unser Online-Formular.
  • Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns Dokumente schicken? Senden Sie uns eine E-Mail unter medex@health.fgov.be.