MELDEN SIE IHREM ARBEITGEBER ABWESENHEIT

Eine Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund einer Krankheit, eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber melden. Dies gilt sowohl für Abwesenheiten von einem Tag (mit oder ohne Bescheinigung) als auch für Abwesenheiten von mehreren Tagen. Sie müssen diese Abwesenheit gemäß den Regeln melden, die Ihr Arbeitgeber hierfür vorgesehen hat. Sie können Ihre

Abwesenheit nicht direkt an Medex melden. Ihr Arbeitgeber sorgt dafür, dass diese Abwesenheitsmeldungen zeitnah in unserem System erfasst werden.


ABWESENHEIT VON EINEM TAG

Bei einer Abwesenheit von einem Tag aus medizinischen Gründen müssen Sie innerhalb des laufenden Kalenderjahres keine Bescheinigung vorlegen, wenn es sich um den ersten, zweiten oder dritten Abwesenheitstag handelt.

Ab dem vierten Abwesenheitstag müssen Sie uns eine  ärztliche Medex-Bescheinigung zusenden oder Ihren Arzt bitten, uns ein die digitalisierte Ärztliche Bescheinigung eMediAtt zu übermitteln.


ABWESENHEIT VON MEHREREN TAGEN

Wenn Sie mehr als einen Tag abwesend sind, müssen Sie uns immer eine ärztliche Medex-Bescheinigung zusenden oder Ihren Arzt bitten, uns ein eMediAtt, die digitalisierte Ärztliche Bescheinigung, zu übermitteln.

Lassen Sie die Medex-Bescheinigung von Ihrem Arzt ausfüllen.  

Wenn Sie uns diese Bescheinigung nicht vorlegen, befinden Sie sich entweder im Zustand der Nicht-Aktivität (statutarische Mitarbeiter) oder Ihr Gehalt wird nicht mehr garantiert (vertragliche Mitarbeiter).

Sie müssen Ihre Arbeit wieder aufnehmen, sobald Ihr Gesundheitszustand dies zulässt, auch wenn aus der Bescheinigung des behandelnden Arztes eine längere Periode der Arbeitsunfähigkeit hervorgeht. 

Wenn Sie sich nach Ablauf der festgelegten Frist für nicht ausreichend genesen halten, um Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, müssen Sie, an dem Tag, an dem Ihre Krankheitsdauer abläuft, eine neue ärztliche Bescheinigung vorlegen.


 

PROPHYLAKTISCHER URLAUB

Der prophylaktische Urlaub dient der Vermeidung der Ausbreitung einer Krankheit. Er wird vorgeschrieben, wenn  Ansteckungsgefahr besteht.

Wenn Sie mit einer Person im selben Haushalt leben, die nach Ansicht des behandelnden Arztes an einer Erkrankung mit hoher Ansteckungsgefahr leidet (wie Diphtherie, epidemische Enzephalitis, Typhus, Paratyphus, zerebrospinale Meningitis, Polio, Scharlach und Pocken), muss dieser Arzt sich mit dem Leiter des medizinischen Dienstes in Brüssel oder seinem Stellvertreter in Verbindung setzen. Gemeinsam entscheiden sie über die angezeigten vorbeugenden Maßnahmen, wie chemische Prophylaxe und/oder die Verordnung einer Periode der Arbeitsunfähigkeit, die dem prophylaktischen Urlaub entspricht.

Sie müssen Ihren Arbeitgeber umgehend informieren.

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Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)