Wenn Sie  mit der Entscheidung unseres Kontrollarztes nicht einverstanden sind, können Sie Berufung einlegen.

Diesem Fall müssen Sie (oder Ihr behandelnder Arzt)  innerhalb von zwei Werktagen   und in Abstimmung mit dem Kontrollarzt  einen anderen Arzt auswählen und kontaktieren, der die Rolle des Schlichters übernimmt.  

Sie können eventuell einen Schiedsarzt aus einer Liste kontaktieren, die durch das Gesetz vom 13. Juni 1999 festgelegt wurde (https://ordomedic.be/fr/trouver-un-medecin - unter dem Reiter "Suche nach einem Arzt" und dann "Schiedsarzt für Kontrollmedizin" auswählen).

Sobald der schlichtende Arzt kontaktiert wurde, hat er  3 Werktage  Zeit, die medizinische Untersuchung durchzuführen. Ein Widerspruchsverfahren nimmt also maximal 5 Werktage in Anspruch. Der schlichtende Arzt teilt seine Entscheidung umgehend Ihrem behandelnden Arzt, unserem Kontrollarzt und unserer Abteilung Absentismus mit.

Wir informieren den Arbeitgeber über das Ergebnis des Widerspruchs.

Die  Kosten des Verfahrens  trägt die unterliegende Partei. Das Honorar eines schlichtenden Arztes beträgt 75 Euro, die Verwaltungskosten des Verfahrens betragen 38 Euro. (Art. 1 des KB vom 20.09.2002).  

Falls Sie  aufgrund eines Arbeitsunfalls abwesend sind  und unser Kontrollarzt Ihnen erlaubt, die Arbeit wieder aufzunehmen, werden Sie so schnell wie möglich zu einer medizinischen Untersuchung im Rahmen dieses Arbeitsunfalls eingeladen. Sie können sich gegebenenfalls mit uns in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren. 

Contact information

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)