Ab dem 1. Oktober 2022 werden die Regeln für reduzierte Arbeitsleistung aus medizinischen Gründen grundlegend geändert.
Siehe die Neuigkeiten vom 12. September 2022.

Wenn Sie nach einer längeren krankheitsbedingten  Abwesenheit nicht sofort wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, können Sie mit verminderter Leistung schrittweise wieder anknüpfen. So können Sie eine Zeit lang in Teilzeit arbeiten, bis Sie wieder fit genug sind, um Ihre Arbeit vollständig aufzunehmen. 

Wenn Sie als Person mit einer Behinderung anerkannt sind, können Sie aus medizinischen Gründen auch mit verminderter Leistung arbeiten, ohne vorhergehende krankheitsbedingte Abwesenheit.

Das System der verminderten Leistungen gilt ausschließlich für statutarische Mitarbeiter und Praktikanten.  Für vertragliche Mitarbeiter übernimmt nach einmonatiger Abwesenheit aus medizinischen Gründen die Krankenkasse die Zuständigkeit.

Verminderte Leistungen aus medizinischen Gründen sind in drei Situationen möglich:
 

  • Kurzfristige verminderte Leistung: Anpassung an den normalen Arbeitsrhythmus nach einer ununterbrochenen Abwesenheit von mindestens 30 Tagen aufgrund von Krankheit . Ein Versuch  der Wiederaufnahme der Arbeit von weniger als 10 Tagen ist jedoch möglich. Nach maximal 4 Monaten kehren Sie im Normalfall zu Ihrem normalen Arbeitsalltag zurück.
  • Langfristige verminderte Leistung: Wenn Sie aufgrund einer medizinisch bedingten langfristigen Abwesenheit nach einer ununterbrochenen krankheitsbedingten Abwesenheit von mindestens 30 Tagen nicht in der Lage sind, Vollzeit zu arbeiten.
  • Verminderte Leistung für Personen mit einer Behinderung: wenn aufgrund von Schwierigkeiten, die durch Ihre Situation verursacht werden, eine reduzierte Arbeitsleistung erforderlich ist.

Kurzfristige verminderte Leistun

Bedingungen

  • Sie sind statutarischer Mitarbeiter oder Praktikant;
  • Die verminderten Leistungen müssen auf eine Periode der krankheitsbedingten Abwesenheit von mindestens 30 Kalendertagen folgen.Ein Versuch der Wiederaufnahme der Arbeit von weniger als 10 Werktagen ist jedoch möglich. 
  • Sie arbeiten mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen, um einen Vorschlag für die Planung der verminderten Leistung zu erstellen. Ihr Arzt kann vorschlagen, dass Sie eine Leistung von 40 %, 50 %, 60 % oder 80 % erbringen. Ihr Arzt sieht eine schrittweise Wiedereingliederung in den normalen Arbeitsprozess vor, sodass Sie schließlich Ihre Arbeit vollständig wieder aufnehmen können;
  • Der Vorschlag Ihres behandelnden Arztes muss immer bei Medex   eingereicht werden. Sobald Sie die Genehmigung eines unserer Ärzte erhalten haben, können Sie beginnen, im Rahmen der Regelung der verminderten Leistungen zu arbeiten;
  • Sie müssen spätestens 5 Werktage vor Beginn Ihrer verminderten Leistung zu einer ärztlichen Untersuchung in unserem medizinischen Zentrum in Ihrer Region erscheinen (damit Sie gegebenenfalls gegen unsere Entscheidung Widerspruch einlegen können);
  • Eine verminderte Leistung sollte jeden Tag erbracht werden, es sei denn, unser Arzt entscheidet ausdrücklich anders. Am besten besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, wie Sie diese Arbeitsleistungen konkret erfüllen können;
  • Eine verminderte Leistung kann nicht mit z. B. Elternurlaub oder Teilzeitarbeit kombiniert werden. Für weitere Informationen darüber, welche anderen Urlaube ausgesetzt werden oder über mögliche administrative Konsequenzen für Ihr Gehalt usw. wenden Sie sich am besten an Ihre Personalabteilung oder informieren Sie sich unter https://bosa.belgium.be.
 

Dauer und Verlängerung

Die Dauer der verminderten Leistung beträgt maximal 4 Monate. Unser Arzt entscheidet über die Leistung eines oder mehrerer aufeinanderfolgender Monate.

Beispiel: Wenn Ihr behandelnder Arzt die ursprünglich vorgeschlagene verminderte Leistung auf 4 Monate verteilt hat,  wird der Medex-Arzt Ihnen die verminderte Leistung für einen oder mehrere Monate gewähren.  Sie müssen also nicht jedes Mal zu Ihrem Arzt gehen, um einen neuen Plan zu erarbeiten, sondern eine Verlängerung wird nur auf der Grundlage einer erneuten medizinischen Untersuchung durch unseren Arzt gewährt.
 

Antrag

Sie müssen:

  • einen Vorschlag für die Planung der verminderten Leistung  von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen. In diesem Plan sind der Prozentsatz der zu erbringenden Leistungen, der voraussichtliche Zeitpunkt der vollständigen Rückkehr an den Arbeitsplatz und der progressive Charakter der verminderten Leistung anzugeben. Wenn eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz nicht möglich ist, muss Ihr behandelnder Arzt die medizinischen Gründe dafür angeben; 
  • rechtzeitig einen Termin für eine ärztliche Untersuchung vereinbaren: Um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig einen Termin erhalten, wenden Sie sich am besten zwei Wochen vor dem Beginn der verminderten Leistung an unser Service Center Gesundheit;
  • den ausgefüllten Vorschlag für die Planung der verminderten Leistung  zur ärztlichen Untersuchung mitbringen.

Entscheidung

Unser Arzt entscheidet, ob die verminderten Leistungen gewährt werden können oder nicht; er kann den Vorschlag des behandelnden Arztes gegebenenfalls anpassen.
Wir werden die Entscheidung nach der medizinischen Untersuchung treffen, es sei denn, unser Arzt benötigt zusätzliche Informationen.
Sobald Sie uns mitteilen, dass Sie mit der Entscheidung unseres Arztes einverstanden sind, werden wir Ihren Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung informieren.
 

Sie stimmen nicht zu?

Wenn Sie mit der Entscheidung unseres Arztes nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

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Langfristige verminderte Leistun

Es gibt keine Liste von „Langzeiterkrankungen“. Es kann sich beispielsweise um eine chronische Krankheit oder eine Langzeiterkrankung handeln, die es unmöglich macht, über einen längeren Zeitraum Vollzeit zu arbeiten. Jeder Antrag wird daher einzeln geprüft.

 

Bedingungen

  • Sie sind statutarischer Mitarbeiter oder Praktikant;
  • Die verminderten Leistungen müssen auf eine Periode der krankheitsbedingten Abwesenheit von mindestens 30 Kalendertagen folgen.
  • Ihr Facharzt erstellt einen ausführlichen medizinischen Bericht, in dem er die Notwendigkeit der verminderten Leistung, den vorgeschlagenen Prozentsatz und die Dauer darlegt;
  • Der Vorschlag Ihres Facharztes muss immer bei uns eingereicht werden. Sobald Sie die Genehmigung eines unserer Ärzte erhalten haben, können Sie beginnen, im Rahmen der Regelung der verminderten Leistungen zu arbeiten;
  • Sie müssen spätestens 5 Werktage vor Beginn Ihrer verminderten Leistung zu einer ärztlichen Untersuchung in unserem medizinischen Zentrum in Ihrer Region erscheinen (damit Sie gegebenenfalls gegen unsere Entscheidung Widerspruch einlegen können);
  • Eine verminderte Leistung kann nicht mit z. B. Elternurlaub oder Teilzeitarbeit kombiniert werden. Für weitere Informationen darüber, welche anderen Urlaube ausgesetzt werden oder über mögliche administrative Konsequenzen für Ihr Gehalt usw. wenden Sie sich am besten an Ihre Personalabteilung oder informieren Sie sich unter https://bosa.belgium.be 

Dauer und Verlängerung

Sie können diese Art der verminderten Leistung maximal 24 Monate lang in Anspruch nehmen. Sie können diesen Zeitraum auf der Grundlage eines neuen Antrags jeweils für einen neuen Zeitraum von höchstens 24 Monaten verlängern.
Wenn Sie einen laufenden Zeitraum mit verminderter Leistung ändern möchten, müssen Sie dies erneut bei uns beantragen.
 

Antrag

Sie müssen:

  • rechtzeitig einen Termin für eine ärztliche Untersuchung vereinbaren: Um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig einen Termin erhalten, wenden Sie sich am besten zwei Wochen vor dem Beginn der verminderten Leistung an unser Kontaktzentrum;
  • von einem Facharzt ein umfassendes medizinisches Gutachten ausstellen lassen und es zur ärztlichen Untersuchung mitbringen. Dieses Gutachten muss neueren Datums sein und die folgenden Punkte enthalten:
    • die ausführliche Diagnose
    • die Motivation für die Notwendigkeit einer Leistungsreduzierung
    • die Arbeitsfähigkeit (50 %, 60 % oder 80 %)
    • das Datum des Beginns der gekürzten Leistungen
    • die voraussichtliche Dauer der verminderten Leistung (ausgedrückt in Monaten mit einem Höchstwert von 24 Monaten).

Entscheidung

Unser Arzt entscheidet, ob die verminderten Leistungen gewährt werden können oder nicht; er kann den Vorschlag des behandelnden Arztes gegebenenfalls anpassen.
Die verminderte Leistung muss nicht jeden Tag erbracht werden. Unser Arzt wird entscheiden, wie die verminderte Leistung über die Woche verteilt werden kann. So kann unser Arzt beispielsweise eine eventuelle medizinische Behandlung berücksichtigen, der Sie sich möglicherweise systematisch unterziehen müssen. Am besten besprechen Sie die konkreten Einzelheiten des Arbeitskalenders mit Ihrem Arbeitgeber.
Wir werden die Entscheidung nach der medizinischen Untersuchung treffen, es sei denn, unser Arzt benötigt zusätzliche Informationen.
Sobald Sie uns mitteilen, dass Sie mit der Entscheidung unseres Arztes einverstanden sind, werden wir Ihren Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung informieren.

 

Sie stimmen nicht zu?

Wenn Sie mit der Entscheidung unseres Arztes nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

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Verminderte Leistung für Personen mit einer Behinderung


Wenn Sie als Person mit einer Behinderung anerkannt sind und daher die Tätigkeit nicht in Vollzeit ausüben können, besteht die Möglichkeit, aus medizinischen Gründen mit verminderter Leistung zu arbeiten.
 

Bedingungen

  • Sie sind statutarischer Mitarbeiter oder Praktikant;
  • Sie müssen als Person mit einer Behinderung anerkannt sein. Wenn Sie Zweifel an Ihrer administrativen Situation haben, wenden Sie sich bitte an die Wiedereingliederungszelle (medex_ri@health.fgov.be) ;
  • Es gibt in diesem Zusammenhang keine Bedingungen in Bezug auf eine vorherige Abwesenheit aufgrund von Krankheit;
  • Ihr Facharzt erstellt einen ausführlichen medizinischen Bericht, in dem er die Notwendigkeit der verminderten Leistung, den vorgeschlagenen Prozentsatz und die Dauer darlegt;
  • Der Vorschlag Ihres Facharztes muss immer bei uns eingereicht werden. Sobald Sie die Genehmigung eines unserer Ärzte erhalten haben, können Sie beginnen, im Rahmen der Regelung der verminderten Leistungen zu arbeiten;
  • Sie müssen spätestens 5 Werktage vor Beginn Ihrer verminderten Leistung zu einer ärztlichen Untersuchung in unserem medizinischen Zentrum in Ihrer Region erscheinen (damit Sie gegebenenfalls gegen unsere Entscheidung Widerspruch einlegen können);
  • Eine verminderte Leistung kann nicht mit z. B. Elternurlaub oder Teilzeitarbeit kombiniert werden. Für weitere Informationen darüber, welche anderen Urlaube ausgesetzt werden oder über mögliche administrative Konsequenzen für Ihr Gehalt usw. wenden Sie sich am besten an Ihre Personalabteilung oder informieren Sie sich unter https://bosa.belgium.be.
 

Dauer und Verlängerung

Sie können diese Art der verminderten Leistung maximal 24 Monate lang in Anspruch nehmen. Sie können diesen Zeitraum auf der Grundlage eines neuen Antrags jeweils für einen neuen Zeitraum von höchstens 24 Monaten verlängern.
Wenn Sie einen laufenden Zeitraum mit verminderter Leistung ändern möchten, müssen Sie dies erneut bei uns beantragen.

Antrag

Sie müssen:

  • rechtzeitig einen Termin für eine ärztliche Untersuchung vereinbaren: Um sicherzustellen, dass Sie rechtzeitig einen Termin erhalten, wenden Sie sich am besten drei Wochen vor dem Beginn der verminderten Leistung an unser Service Center Gesundheit;
  • von einem Facharzt ein umfassendes medizinisches Gutachten ausstellen lassen und es zur ärztlichen Untersuchung mitbringen. Dieses Gutachten muss neueren Datums sein und die folgenden Punkte enthalten:
    • die ausführliche Diagnose
    • die Motivation für die Notwendigkeit einer Leistungsreduzierung
    • die Arbeitsfähigkeit (50 %, 60 % oder 80 %)
    • das Datum des Beginns der gekürzten Leistungen
    • die voraussichtliche Dauer der verminderten Leistung (ausgedrückt in Monaten mit einem Höchstwert von 24 Monaten).
  • die Bescheinigung über die Anerkennung als Person mit einer Behinderung im Voraus bei der Wiedereingliederungsstelle abzugeben.

Entscheidun

Unser Arzt entscheidet, ob die verminderten Leistungen gewährt werden können oder nicht; er kann den Vorschlag des behandelnden Arztes gegebenenfalls anpassen.
Die verminderte Leistung muss nicht jeden Tag erbracht werden. Unser Arzt wird entscheiden, wie die verminderte Leistung über die Woche verteilt werden kann. So kann unser Arzt beispielsweise eine eventuelle medizinische Behandlung berücksichtigen, der Sie sich möglicherweise systematisch unterziehen müssen. Am besten besprechen Sie die konkreten Einzelheiten des Arbeitskalenders mit Ihrem Arbeitgeber.
Wir werden die Entscheidung nach der medizinischen Untersuchung treffen, es sei denn, unser Arzt benötigt zusätzliche Informationen.
Sobald Sie uns mitteilen, dass Sie mit der Entscheidung unseres Arztes einverstanden sind, werden wir Ihren Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung informieren.


Sie stimmen nicht zu?

Wenn Sie mit der Entscheidung unseres Arztes nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

 

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Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)