Wenn Sie aus einem medizinischen Grund (Krankheit, Unfall im Privatleben oder bei der Arbeit) abwesend sind, können Sie unter Umständen Besuch von einem Kontrollarzt erhalten. Diese Kontrolle erfolgt ausschließlich auf Anforderung Ihres Arbeitgebers. Wenn Ihr Arbeitgeber eine Kontrolle verlangt hat, werden Sie eingeladen, eine ärztliche Untersuchung im medizinischen Zentrum Ihrer Region durchführen zu lassen.

Wenn Sie vertraglicher Mitarbeiter sind und von der Krankenkasse bezahlt werden (beispielsweise aufgrund einer Abwesenheit von mehr als einem Monat), werden sie nicht überprüft. Diese Aufgabe obliegt dann Ihrer Krankenkasse.

Bei einer Kontrolle füllt der Arzt  ein Dokument aus, aus dem hervorgeht, ob Sie arbeitsunfähig sind oder nicht. Sie müssen dieses Dokument zur Bestätigung des Empfangs unterschreiben. Ihre Unterschrift bedeutet nicht, dass Sie mit den Schlussfolgerungen des Kontrollarztes einverstanden sind. Sollten Sie nicht einverstanden sein, erwähnt der Kontrollarzt dies auf dem Dokument. Sie können innerhalb von zwei Tagen Widerspruch gegen die Entscheidung des Kontrollarztes einlegen.

Wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls abwesend sind  und kontrolliert werden müssen, überprüft der Kontrollarzt bei der Kontrolle Ihre gesamte Arbeitsunfallakte.


SPONTANKONTROLLE

Ihr Arbeitgeber fordert uns auf, bei Ihnen spontane Kontrollen durchzuführen. Das bedeutet, dass Sie, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines (Arbeits-) Unfalls abwesend sind, Kontakt mit dem medizinischen Zentrum Ihrer Region aufnehmen müssen.

Ihr Arbeitgeber muss zunächst bei Medex einen  begründeten Antrag stellen. Wenn unser Arzt von der Begründetheit des Antrags ausgeht, unterliegen Sie der Spontankontrollenregelung. Sie werden schriftlich über seine Entscheidung informiert.

Was muss ich tun, wenn ich  der Spontankontrollenregelung unterliege und wegen Krankheit abwesend bin, …?

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber;
  • Legen Sie eine von Ihrem Arzt ausgefüllten ärztliche Medex-Bescheinigung vor, auch bei nur eintägiger Abwesenheit;
  • Stellen Sie sich spontan für eine Kontrolle im medizinischen Zentrum Ihrer Region vor, bringen Sie Ihre ärztliche Bescheinigung mit.

 

Beendigung der Spontankontrolle

Wir entscheiden über den Zeitpunkt der Beendigung der Spontankontrolle. Das kann beispielsweise geschehen, wenn eine Verringerung der Anzahl der Krankheitstage oder der Anzahl einzelner Abwesenheitstage festzustellen ist.

Sie  können auch bei Ihrer Behörde  einen entsprechenden Antrag an den Leiter der Abteilung medizinische Qualität in Brüssel richten.

 


AUSLANDSAUFENTHALT WÄHREND DES KRANKHEITSURLAUBS 

Dieses Verfahren gilt ausschließlich für  statutarische Beamte.

Wenn Sie vorhaben, während Ihres Krankheitsurlaubs ins Ausland zu reisen, müssen Sie  zunächst das Einverständnis Ihres Arztes einholen.

Um diese Genehmigung zu erhalten, müssen Sie sich im medizinischen Zentrum Ihrer Region vorstellen, grundsätzlich mindestens eine Woche vor Ihrer Abreise.

Wie?

  • Vereinbaren Sie einen Termin, in dem Sie unser Contact Center anrufen 
  • Legen Sie bei diesem Termin die Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, in der dieser den Auslandsaufenthalt medizinisch begründet.

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Contact information

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)