Einige Arbeitgeber sehen ein System der verminderten Leistungen vor, das Ihnen die Möglichkeit bietet,  die Arbeit allmählich wieder aufzunehmen,  wenn Sie, nach einer langen krankheitsbedingten Abwesenheit nicht in der Lage sind, Ihre Arbeit vollständig wieder aufzunehmen.

Wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung, um:

  • zu erfragen, ob Ihr Arbeitgeber diese Regelung der verminderten Leistungen vorsieht;
  • finden Sie heraus, welchen medizinischen Dienst Ihre Organisation für diese medizinischen Untersuchungen in Anspruch nimmt. Medex führt diese Untersuchungen nur für Arbeitgeber durch, die den "Arbeitsunfähigkeitskontrollen" angeschlossen sind.
  • zu erfragen, wie lange Sie abwesend gewesen sein müssen, um von dieser Regelung profitieren zu können;
  • zu erfragen, welchen Modalitäten diese Arbeitsregelung unterliegt (zu 50 %, 60 %, 80 %, täglich oder nicht, …).

Das System der verminderten Leistungen gilt ausschließlich, wenn Sie  statutarischer Mitarbeiter sind. Für vertragliche Mitarbeiter übernimmt nach einmonatiger Abwesenheit aus medizinischen Gründen die Krankenkasse die Zuständigkeit.

 


BEDINGUNGEN

  • Sie sind  statutarischer Mitarbeiter;
  • Sie sind aufgrund einer  Langzeiterkrankung  abwesend (abhängig von der Arbeitsregelung Ihrer Behörde);
  • Die verminderten Leistungen müssen  unmittelbar  auf eine Periode der krankheitsbedingten Abwesenheit folgen;
  • Sie müssen mit Ihrem Arbeitgeber prüfen,  wie sich Ihre Arbeit organisieren lässt und welche administrativen Konsequenzen sich ergeben;
  • Sie formulieren Ihren Vorschlag  mit Unterstützung Ihres Arztes;
  • Der Vorschlag Ihres Facharztes muss uns grundsätzlich vorgelegt werden. Sobald einer unserer Ärzte Sie untersucht hat, können Sie beginnen, im Rahmen der Regelung der verminderten Leistungen zu arbeiten;
  • Sie müssen sich  mindestens 5 Werktage vor Beginn der verminderten Leistungen (falls diese unsere Entscheidung erfordern) im  medizinischen Zentrum Ihrer Region untersuchen lassen.

 


DAUER UND VERLÄNGERUNG

Wenden Sie sich an Ihre Personalabteilung, um zu erfahren, wie viel Zeit Sie im Rahmen der Regelung der verminderten Leistungen arbeiten können.

 Sie können   diese Periode nur mittels eines neuen Antrags verlängern.

 


WIE STELLT MAN EINEN ANTRAG?

Sie müssen:

  • von Ihrem behandelnden Arzt das Formular  Antrag auf verminderte Leistungen – nichtföderale Beamte ausfüllen lassen. Der Arzt muss den  Prozentsatz der verminderten Leistungen und das wahrscheinliche Datum der vollständigen Wiederaufnahme der Arbeit angeben;
  • einen Termin  für eine ärztliche Untersuchung  vereinbaren: Nach Möglichkeit sollten Sie unser Contact Center spätestens 15 Tage vor Beginn der verminderten Leistungen anrufen;
  • am Tag der medizinischen Untersuchung das ausgefüllte Antragsformular mitbringen.

 


ENTSCHEIDUNG

Unser Arzt entscheidet, ob verminderte Leistungen gewährt werden; er kann den Vorschlag des behandelnden Arztes gegebenenfalls anpassen.

Unser Arzt äußert sich nur darüber, ob Sie aus ärztlicher Sicht   für die Regelung der verminderten Leistungen infrage kommen und gibt die Dauer dieser Regelung an. Bei Fragen zur konkreten Organisation Ihrer Arbeit und eventuellen administrativen Konsequenzen können Sie Kontakt mit Ihrer Personalabteilung aufnehmen. 

Unser Arzt teilt seine Entscheidung am Ende der medizinischen Untersuchung mit, sofern er keine zusätzlichen Informationen benötigt.

Sobald Sie sich mit der Entscheidung unseres Arztes einverstanden erklären, informieren wir Ihren Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung.

 


FALLS SIE NICHT EINVERSTANDEN SIND

Falls Sie mit der Entscheidung unseres Arztes nicht einverstanden sind, können Sie  Widerspruch einlegen.

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Contact information

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)