Wenn ihr Arbeitgeber uns mit der Verwaltung des medizinischen Aspekts eines Arbeitsunfalls beauftragt, müssen Sie uns über Ihre vorübergehende Abwesenheit in Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsunfall benachrichtigen.

Wir müssen wissen, wie lange Sie abwesend sind und ob wir Ihr Dossier übernehmen müssen (weitere Informationen unter Regelung Ihres Arbeitsunfalls). 

 


WIE INFORMIEREN SIE MEDEX ÜBER IHRE VORÜBERGEHENDE ABWESENHEIT?

Wenn Ihr Arbeitgeber uns mit der Verwaltung krankheitsbedingter Abwesenheiten usw. und Kontrollen beauftragt, verwenden Sie die ärztliche Medex-Bescheinigung (oder bitten Sie Ihren Arzt, uns ein eMediAtt, die digitalisierte Ärztliche Bescheinigung) zu übermitteln.

Am besten ist es, Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufzunehmen, um zu erfahren, welche Art von Bescheinigung (unsere oder ein anderes Muster) Sie verwenden müssen und wem Sie sie aushändigen müssen (uns, Ihrem Arbeitgeber, einem Sozialsekretariat, einer anderen medizinischen Einrichtung, die uns eine Kopie übermittelt usw.)

 


ENTSCHEIDUNG BEZÜGLICH DES ZUSAMMENHANGS ZWISCHEN IHRER VORÜBERGEHENDEN ABWESENHEIT UND IHREM ARBEITSUNFALL

Entweder Medex oder Ihr Arbeitgeber (weitere Informationen unter Verwaltung Ihres Arbeitsunfalls) entscheidet bezüglich des Kausalzusammenhangs zwischen Ihrer Abwesenheit und Ihrem Arbeitsunfall. Wenn Ihre Abwesenheit nicht mit Ihrem Arbeitsunfall zusammenhängt, wird Ihre Abwesenheit auf eine Krankheit zurückgeführt.

 

In diesem Fall entscheidet Medex

Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Berufung einlegen. Sie haben 10 Werktage Zeit, Ihren Widerspruch einzulegen. Wie geht man dabei vor?

  • per Einschreiben an das medizinische Zentrum, das Ihr Dossier verwaltet;
  • ein ausführlicher Bericht Ihres Arztes muss diesem Schreiben beiliegen.

Wenn Ihr Arbeitsunfalldossier bereits abgeschlossen wurde (in diesem Fall haben Sie eine Entscheidung von uns bezüglich des Prozentsatzes der bleibenden Arbeitsunfähigkeit erhalten) und Sie sich auf diese Entscheidung berufen wollen, hat es keinen Sinn, einen separaten Widerspruch gegen die Entscheidung bezüglich der Abwesenheit einzulegen.

Am besten ist es, unsere neue Entscheidung abzuwarten, die sich aus diesem Widerspruch ergibt. Der Arzt, der sich um Ihr Widerspruchsverfahren kümmert, trifft auch eine Entscheidung bezüglich des Zusammenhangs zwischen Ihrer (erneuten) Abwesenheit und Ihrem Arbeitsunfall. 

Wenn außerdem ein Berufungsverfahren beim Arbeitsgericht läuft, gilt dasselbe Prinzip. Das Arbeitsgericht trifft ebenfalls eine Entscheidung bezüglich Ihrer Abwesenheit.

 


MEDIZINISCHE KONTROLLE WÄHREND IHRER ABWESENHEIT

Es ist möglich, dass Sie während Ihrer Abwesenheit Besuch von einem Kontrollarzt erhalten. Dieser überprüft nur, ob Ihre Abwesenheit gerechtfertigt ist oder nicht. Er entscheidet nicht über den Kausalzusammenhang zwischen Ihrer Abwesenheit und Ihrem Arbeitsunfall.

Über diesen Kausalzusammenhang entscheiden entweder wir oder Ihr Arbeitgeber bei Übernahme Ihres Arbeitsunfalldossiers (siehe Entscheidung bezüglich des Zusammenhangs zwischen Ihrer vorübergehenden Abwesenheit und Ihrem Arbeitsunfall)

Weitere Informationen darüber, wie wir unsere Kontrollen durchführen und was geschieht, wenn unser Kontrollarzt Sie wieder für arbeitsfähig erklärt, finden Sie unter den Themen Krankheitsbedingte Abwesenheit, ... föderale Beamte/Kontrolluntersuchung und Krankheitsbedingte Abwesenheit, ... nicht-föderale Beamte/Kontrolluntersuchung.  

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Contact information

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)

Service Center Gesundheit: 
02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)

Um Ihre Unterlagen zu Ihren Krankheitskosten einzureichen, verwenden Sie bitte die folgende Adresse :

Centre Administratif Jardin Botanique - Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 bte 201
1000 Bruxelles

e-mail  : Medex_fraismedicaux@health.fgov.be
 

  • Möchten Sie sich beschweren über Medex? Benutzen Sie unser Online-Formular.
  • Haben Sie eine Frage oder möchten Sie uns Dokumente schicken? Senden Sie uns eine E-Mail unter medex@health.fgov.be.