Wir haben folgende Aufgaben:

  • Beurteilung, ob es sich tatsächlich um eine Berufskrankheit handelt;
  • Ermittlung des Grades der bleibenden Arbeitsunfähigkeit (oder Ihrer Genesung);
  • Festlegung des Datums, ab dem Ihre Arbeitsunfähigkeit bleibend ist;
  • Bestimmung des Grades, in dem Sie auf die Hilfe Dritter angewiesen sind und
  • Überprüfung des Zusammenhangs zwischen den Perioden vorübergehender Arbeitsunfähigkeit (Ihrer Abwesenheit) und Ihrer Berufskrankheit.

Wenn wir Ihr Dossier abschließen können, werden Ihnen die Schlussfolgerungen unseres medizinischen Gutachtens übermittelt.

Wenn Sie keine Einwände bezüglich unserer Entscheidung haben, werden die Schlussfolgerungen an Ihren Arbeitgeber übermittelt.

Ab diesem Zeitpunkt übernimmt Ihr Arbeitgeber Ihr Dossier. Ihr Arbeitgeber übermittelt Ihnen einen Rentenvorschlag und schließt Ihr Dossier formell ab.

Contact information

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)