Seit dem 01.01.2014 müssen Arbeitsunfälle von Personalmitgliedern des öffentlichen Dienstes, die dem Gesetz vom 03.07.1967 unterliegen, beim Arbeitsunfallfonds registriert werden. Diese Registrierung erfolgt über eine Online-Anwendung: Publiato. Dieses Tool wurde entwickelt, um innerhalb Europas Daten über Arbeitsunfälle in Belgien sammeln und übermitteln zu können.

Unsere Datenbank ist mit Publiato verbunden. Die Kommunikation über Arbeitsunfalldossiers zwischen den Arbeitgebern und uns erfolgt ebenfalls über Publiato. 

Der Arbeitgeber (oder gegebenenfalls ein Bevollmächtigter, etwa ein Versicherer) registriert die Meldung des Arbeitsunfalls in Publiato. Diese Meldung wird uns automatisch übermittelt (nur für Arbeitgeber, die uns mit der medizinischen Verwaltung ihrer Arbeitsunfalldossiers beauftragen).

Der Prozess ist ähnlich, was die Entscheidung über die Zulässigkeit des Unfalls als Arbeitsunfall betrifft. Der Arbeitgeber übermittelt auch seine juristische Entscheidung über Publiato. Er kann diese Aufgabe auch an einen Bevollmächtigten delegieren, die Entscheidung liegt jedoch beim Arbeitgeber und nicht beim Bevollmächtigten. Zumindest müssen sich die Parteien darüber abgestimmt haben.

Der Arbeitgeber (oder der Bevollmächtigte) erfasst die Entscheidung über die Genesungsmeldung ohne bleibende Arbeitsunfähigkeit in Publiato.  Er erfasst dort auch die endgültige Entscheidung bezüglich des Unfalls (nämlich die Regulierung des Unfalls zum Zeitpunkt des Abschlusses des Dossiers). Wir werden über getroffene Entscheidungen automatisch informiert.

Es ist wichtig, dass wir so schnell wie möglich über den Abschluss des Dossiers informiert werden. Dies ist wichtig für die Verwaltung von Abwesenheiten, über die wir nach dem Datum der Konsolidierung informiert werden, im Rahmen einer eventuellen Revision des Arbeitsunfalls und für eine eventuelle Beteiligung an den medizinischen Kosten (für Personalmitglieder, deren Arbeitgeber dem KB vom 24.01.1969 über Arbeitsunfälle im öffentlichen Sektor unterliegen).

Die Zeiten vorübergehender Arbeitsunfähigkeit müssen ebenfalls in Publiato erfasst werden. Arbeitgeber, die uns mit der Verwaltung von Arbeitsunfällen beauftragen, müssen nichts unternehmen.

Sobald wir über die Abwesenheitsperioden informiert sind, erfassen wir sie in Publiato.  Wir erinnern Sie daran, dass wir über alle Abwesenheitsperioden informiert werden müssen, auch über vorübergehende Arbeitsunfähigkeit von weniger als 30 Kalendertagen.

Weitere Informationen auf:

Sie finden dort unter anderem Anleitungen, Broschüren und Informationen eher technischer Natur über Publiato. 

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Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)

Service Center Gesundheit: 
02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)

Um Ihre Unterlagen zu Ihren Krankheitskosten einzureichen, verwenden Sie bitte die folgende Adresse :

Centre Administratif Jardin Botanique - Finance Tower
Boulevard du Jardin Botanique 50 bte 201
1000 Bruxelles

e-mail  : Medex_fraismedicaux@health.fgov.be
 

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