Wenn die Berufskrankheit, an der das Opfer leidet, in einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit resultiert, können Sie als Arbeitgeber jederzeit verlangen, dass das Opfer erneut untersucht wird. Sie können Ihren Antrag an unsere Abteilung Bewertung von Personenschäden in Brüssel richten.  

Contact information

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)