Identifizierung der Equiden

 
  1. Internationale Kommunikation
  2. Organisation in Belgien (in Arbeit) 
  3. Identifizierung eines Equiden (in Arbeit) 
    • Was ist die Identifizierung?
    • Wann und wie kann ich meinen Equiden identifizieren lassen?
    • Ausnahmen
  4. Identifizierungsdokument verloren  
  5. Ort der Aufbewahrung und Register (in Arbeit) 
  6. Einen Equiden in Belgien verschenken, verkaufen oder kaufen (in Arbeit) 
  7. Einen Equiden nach Belgien einführen oder Belgien verlassen (in Arbeit) 
    • Zuzüge innerhalb der Europäischen Union
    • Import
    • Export
    • Transit
  8. Lebensende (in Arbeit) 
  9. Tierärzte (in Arbeit) 
    • Identifikatoren
    • Transponder
    • Verwendung von Tierarzneimitteln
    • Vademecum
  10. Tarife (in Arbeit) 
  11. Verordnung (in Arbeit) 

Identifizierung der Equiden

 

Internationale Kommunikation

 


Artikel 111 der Verordnung (EU) 2016/429


Kontaktstelle für die Datenbank zur Identifizierung von Equiden in Belgien (HorseID)

 
  • Die zuständige Behörde, die für die Daten von HorseID verantwortlich ist, ist:

FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
Avenue Galilée 5/1
1210 Brüssel
E-Mail: Apf.vetserv@health.fgov.be

 

  • Die beauftragte Stelle, die für die Verwaltung von HorseID zuständig ist, ist:

Confédération Belge du Cheval asbl
Belgicastraat 9/3
1930 Zaventem
E-mail : info@cbc-bcp.be
Website : https://cbc-bcp.be/fr/



Die Identifizierungsdokumente für in Belgien geborene Equiden stammen von und werden ausgestellt von

 
  • der Confédération Belge du Cheval (und ihre beiden regionalen Flügel CWBC - UELN 056021 und PPV - UELN 056022 ) für Equiden, die nicht zur Eintragung in ein Herdbuch bestimmt sind;
 



Achtung: Eine Zuchtorganisation in einem anderen Mitgliedstaat kann berechtigt sein, ein detailliertes Identifizierungsdokument für einen in Belgien geborenen Equiden zu erstellen (und auszustellen), vorausgesetzt 
 

  • dass ihr die Ausweitung ihrer Tätigkeit auf das belgische Hoheitsgebiet gestattet wurde; und
 
  • dass sie einen Vertrag mit dem FÖD Volksgesundheit und der Confédération Belge du Cheval ASBL über die Modalitäten für die Ausstellung des Identifizierungsdokuments und den Datenaustausch mit HorseID unterzeichnet hat.

Die Modalitäten dieser Bestimmung werden derzeit finalisiert und gelten ab dem 1 März 2023.



Equiden werden in Belgien mit einem Transponder gekennzeichnet

Die Gesetzgebung wird derzeit angepasst, um ab 2024 den Ländercode zu verwenden.

 

 

Das lebenslang gültige einheitliche Identifizierungsdokument

Das lebenslang gültige einheitliche Identifizierungsdokument für Equiden wird in Belgien in einem 'detaillierten' Format für alle Equiden ausgestellt.


Achtung: Identifizierungsdokumente, die in Belgien bis zum 31. Dezember 2022 nach dem Muster der Durchführungsverordnung (EU) 2015/262 zur Festlegung von Vorschriften gemäß den Richtlinien 90/427/EWG und 2009/156/EG des Rates in Bezug auf Methoden zur Identifizierung von Equiden (Equidenpass-Verordnung) ausgestellt wurden, werden als gültig betrachtet.


Das neue, durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 festgelegte Muster wird ab dem 1. September 2022 schrittweise verwendet und ist ab dem 1. Januar 2023 verbindlich.

 

Artikel 60 der Verordnung (EU) 2019 /2035

Belgien machte von der Ausnahmeregelung für gehaltene Equiden, die in Halbfreiheit leben, für 8 Betreiber Gebrauch.

 

Artikel 4 der Verordnung (EU) 2021/963

Siehe Artikel 111 der Verordnung (EU) 2016/42 - Die Identifizierungsdokumente für in Belgien geborene Equiden.



Equiden mit bekannter Herkunft

https://www.fasfc.be/animals/company-lists-and-approved-establishments


Equiden ohne bekannte Herkunft

Confédération Belge du Cheval und ihre beiden regionalen Flügel CWBC - UELN 056021 und PPV - UELN 056022



Artikel 16 der Verordnung (EU) 2021/963

Keine Anwendung in Belgien. Nur der Transponder ist erlaubt.

 

Artikel 28 der Verordnung (EU) 2021/963

Die Kontaktstelle für den Erhalt von Informationen und Unterlagen gemäß Artikel 27 der Verordnung (EU) 2021/963 ist:
 
Confédération Belge du Cheval asbl
Belgicastraat 9/3
1930 Zaventem
E-mail : info@cbc-bcp.be
Website : https://cbc-bcp.be/fr/

 

Verfahren für die Beantragung eines Duplikats

Siehe das Verfahren