EINZIEHUNG DER PFLICHTBEITRÄGE FÜR RINDER

 

Königlicher Erlass vom 14. März 2023  über Pflichtbeiträge zum Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen, festgelegt für den Rindersektor

 

Datum der Versendung der Rechnungen: 27. Oktober 2023


Praktische Informationen

Die Rechnungen für die jährliche Einziehung der Pflichtbeiträge werden den Verantwortlichen für die Rinderherden zugesandt.

Die Beiträge werden anhand der folgenden Faktoren berechnet:

  • Das mit der Herde verbundene Gesundheitsrisiko;
  • Anzahl und Alter der während des Referenzzeitraums in der Herde geborenen, gehaltenen und geschlachteten Tiere.

Der Referenzzeitraum ist der 1. September 2022 bis einschließlich 31. August 2023.

Auch in diesem Jahr liegen die Grundbeträge für die Berechnung der Beiträge bei 100 %.

Daher gilt der folgende Tarif:

Beiträge

EUR

B01: Pauschale für eine Rinderherde

30

B02: Pauschale für einen Kälbermastbetrieb

134,34

B03: Beitrag pro Rind, das während des Referenzzeitraums im Bestand geboren wurde

0,27

B04: Beitrag je Rind älter als ein Jahr, das während des gesamten Referenzzeitraums in einer einzigen Herde gehalten wurde

2,56

B05: Beitrag je Rind, das während des Referenzzeitraums in der Herde aufgenommen wurde und zum Zeitpunkt der Aufnahme jünger als ein Jahr alt war, unabhängig davon, ob es noch in der Herde gehalten wird oder nicht

0,27

B06: Beitrag je Rind, das während des Referenzzeitraums in der Herde aufgenommen wurde und zum Zeitpunkt der Aufnahme ein Jahr alt oder älter war, unabhängig davon, ob es noch in der Herde gehalten wird oder nicht

4,90

Der Verantwortliche hat 30 Tage Zeit, diesen Betrag auf das Konto des Gesundheitsfonds einzuzahlen.

Diese Bestimmungen werden festgelegt im KE von 14. März 2023 über die Pflichtbeiträge an den Haushaltsfonds für Gesundheit und Qualität der Tiere und tierischen Erzeugnisse, die aufgrund der mit den Betrieben, in denen Rinder gehalten werden, einhergehenden gesundheitlichen Risiken festgelegt werden.
 

Eine beschwerde einreichen 

Sie können die Daten zu Ihrer Herde (Daten, die zur Berechnung des Beitrags verwendet werden) überprüfen, indem Sie sich hier mit Ihrer auf der Rechnung angegebenen persönlichen Kennung anmelden;

Wenn Ihnen die Daten auf der Rechnung falsch erscheinen, können Sie sich auch telefonisch (080/64 04 44) oder per E-Mail (sanitel.rocherath@arsia.be) an ARSIA wenden, um sie mit den in Sanitel gespeicherten Daten zu vergleichen, bevor Sie Ihre Beschwerde einreichen.

Um eine Beschwerde einzureichen, müssen Sie uns die folgenden Informationen zukommen lassen:

  •     Rechnungsnummer
  •     Herdennummer
  •     Ihre Kontaktdaten (Vorname, Nachname, Telefonnummer)
  •     Grund der Beschwerde

Diese Informationen sind vorzugsweise per E-Mail oder per Einschreiben innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an folgende Adresse zu senden

FÖD Volksgesundheit - Gesundheitsfonds - Rindersektor
        Avenue Galilée 5/2
1210 Brüssel

E-Mail: fonds.bovins@health.fgov.be


Weitere Informationen

Weitere Informationen über die Einziehung von Beiträgen finden Sie in den Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen in den FAQ zum „Rinderfonds“, indem Sie auf den folgenden Link klickenn : FAQ RINDER  

Das Callcenter des Gesundheitsfonds ist werktags von 8 bis 13 Uhr unter folgender Nummer erreichbar: 
02 524 90 95