Wenn Sie einen Arbeitsunfall gehabt haben und nicht gemäß Ihrer normalen Arbeitszeitregelung arbeiten können, können Sie einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen. 

Wir werden eingeschaltet, wenn Medex für die medizinische Überwachung der Arbeitsunfälle Partner Ihres Arbeitsgebers ist. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Arbeitgeber. 

Fürs Personal der lokalen Verwaltungen, ist Medex für die ab 01.01.2017 beantragten Teilzeitbeschäftigungen zuständig. Vor dem genannten Datum (d.h. bis zum 31.03.2017 einschließlich) befassten wir uns nicht mit diesen Akten.

Sie können sowohl als statutarische(r) Bedienstete(r) als auch als Personalsmitglied mit Vertrag einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen: Das System findet auf beide Arbeitnehmerkategorien Anwendung.

Die Teilzeitbeschäftigung kann sofort nach Ihrem Arbeitsunfall beginnen; sie muss nicht notwendigerweise nach einer Abwesenheit wegen Arbeitsunfähigkeit anfangen. Sie haben auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nach der Konsolidierung Ihres Arbeitsunfalls (mit anderen Worten nach der Stabilisierung der Schäden) zu stellen. Wir untersuchen für jeden einzelnen Fall, ob der Antrag aus medizinischer Sicht begründet ist.

Die Teilzeitleistungen sollen nicht täglich erbracht werden. Es empfiehlt sich, sich mit Ihrem Arbeitgeber zu verständigen, was die konkrete Organisation dieser Arbeitsleistungen betrifft; Sie können jeden Tag arbeiten oder einen Arbeitstag mit einem Ruhetag wechseln.

 

Bedingungen

  • In Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt erarbeiten Sie einen Vorschlag:
    • Dem Gesetz zufolge müssen Sie wenigstens die Hälfte von Vollzeitleistungen erbringen (d.h. wenigstens 2,5 Tage pro Woche arbeiten). Ihr Arzt kann z. B. vorschlagen, dass Sie während eines bestimmten Zeitraums zu 50% oder 60% arbeiten. Wichtiger Hinweis: Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind, werden Sie z. B. nicht 4 halbe Tage pro Woche oder 2 Tage pro Woche arbeiten dürfen (in der Praxis könnte Ihr Arbeitgeber Ihnen erlauben, etwas längere Perioden zu arbeiten, z. B. 5 Stunden 4 Tage pro Woche, sodass Sie das erforderliche Minimum von 2,5 Tagen pro Woche erreichen können);
    • Solche Anträge müssen sich grundsätzlich auf einen längeren Zeitraum beziehen (z. B. 30 Kalendertage). Es wäre nicht sinnvoll, einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung für z. B. 1 Tag zu stellen (da Sie in diesem Fall im Stande sind, wieder nach Ihrer normalen Arbeitszeitregelung zu arbeiten). Ein solcher Antrag würde nicht genehmigt werden.
    • Ihr Arzt ist nicht verpflichtet, eine stufenweise Wiedereingliederung ins normale Arbeitssystem vorzusehen; die Wiederaufnahme muss nicht schrittweise erfolgen (z. B. zunächst zu 50%, dann zu 60%).
  • Der Vorschlag Ihres behandelnden Arztes muss uns in allen Fällen unterbreitet werden. Sobald unser Arzt Ihren Antrag auf Teilzeitbeschäftigung genehmigt hat (was heißt, dass er erachtet, dass die Teilzeitbeschäftigung mit Ihrem Arbeitsunfall im Zusammenhang steht), können Sie anfangen, nach dieser Arbeitszeitregelung zu arbeiten.
  • Sie müssen sich wenigstens 5 Werkstage vor Beginn der Teilzeitbeschäftigung im medizinischen Zentrum Ihrer Region untersuchen lassen, sodass wir Ihren Arbeitgeber rechtzeitig von unserem Beschluss in Kenntnis setzen können.
  • Für weitere Auskünfte zu den administrativen Auswirkungen (Lohn,…) der Teilzeitbeschäftigung, wenden Sie sich bitte an den Personaldienst Ihres Arbeitgebers.

 

Dauer und Verlängerung

Im Prinzip ist dieser Typ von Teilzeitbeschäftigung nicht zeitlich begrenzt, sofern sie im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsunfall steht. In der Praxis endet die Teilzeitbeschäftigung oft zu dem Zeitpunkt, wo Sie für geheilt erklärt sind oder Ihre Verletzungen stabilisiert sind (= am Konsolidierungsdatum).

Die Maßnahme kann für einen Zeitraum von mehr als einem Monat gewährt werden.

Eine Verlängerung ist möglich. Dafür ist jedoch ein erneuter Antrag zu stellen. Unser Arzt beurteilt, ob Sie erneut zu einer medizinischen Untersuchung aufgefordert werden müssen. Im Falle einer Verlängerung kann er auch aufgrund Ihrer medizinischen Akte befinden.

 

Antrag

Sie müssen Folgendes tun:

  • einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung infolge eines Arbeitsunfalls von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen lassen;
  • sich rechtzeitig einen Termin für eine medizinische Untersuchung geben lassen: am besten etwa 2 Wochen vor dem Tag, an dem die Teilzeitbeschäftigung anfangen soll;
  • am Tag der medizinischen Untersuchung den von Ihrem Arzt ausgefüllten Antrag auf Teilzeitbeschäftigung infolge eines Arbeitsunfalls mitbringen.

 

Beschluss

Unser Arzt entscheidet darüber, ob die Teilzeitbeschäftigung gebilligt wird oder nicht; erachtet er es für notwendig, kann er den Vorschlag Ihres behandelnden Arztes anpassen. Unser Arzt kann beispielsweise einen Vorschlag für eine Teilzeitbeschäftigung zu 50% in eine Teilzeitbeschäftigung zu 60 oder 80% umsetzen.

Unser Arzt teilt seinen Beschluss am Ende der medizinischen Untersuchung mit, es sei denn, er braucht weitere Informationen. Ihr Arbeitgeber wird ebenfalls von dem Beschluss in Kenntnis gesetzt.

 

Wenn Sie nicht einverstanden sind

Wenn Sie mit unserem Beschluss nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Wie sollen Sie vorgehen?

  • Teilen Sie uns binnen 2 Kalendertagen nach dem Beschluss, dass Sie damit nicht einverstanden sind: Senden Sie einen Brief oder eine E-Mail ans medizinische Zentrum, das Ihre Akte verwaltet und
  • übermitteln Sie dem Zentrum binnen 10 Kalendertagen nach dem Beschluss einen von Ihrem Arzt erstellten begründeten ärztlichen Bericht.

Contact information

Verwaltung für ärztliche Begutachtung (Medex)
Galileo-Allee 5 Postfach 2
1210 Brüssel

Service Center Gesundheit: 02/524 97 97 (an Werktagen zwischen 8 und 13 Uhr)