In Belgien beruht die Entnahmetätigkeit auf dem Grundsatz der mutmaßlichen Einwilligung in die Entnahme menschlichen Körpermaterials (Organe, Gewebe und Zellen) nach dem Tod. Das heißt, dass jeder prinzipiell der Spende vom eigenen Körpermaterial nach dem Tod zustimmt.
 Dem Gesetz vom 13. Juni 1986 zufolge haben jedoch die Eltern/Vormunde die Möglichkeit, im Namen eines minderjährigen Kindes eine Ablehnung zu bekunden. Ablehnungen, die von den Eltern bekundet wurden, werden von nun an automatisch annulliert, sobald das Kind volljährig wird.


Sämtliche betroffenen jungen Bürger werden per Post darüber informiert. Nach dieser Annullierung gilt wieder der Grundsatz der mutmaßlichen Einwilligung so wie im Gesetz vorgesehen, wenn Sie keine Willensäußerung registrieren lassen. Wenn Sie es aber möchten, können Sie Ihren Willen über verschiedene Kanäle äußern.


Auf dieser Webseite sind folgende Inhalte verfügbar:
- Das Schreiben, das im Juni 2020 an den betroffenen Jugendlichen geschickt wurde
- Welche sind die 4 Arten von Spende?
- Wie kann ich meinen Willen registrieren lassen?
Link zu den häufig gestellen Fragen


 
Welche sind die 4 Arten von Spende?
Seit dem 1. Juli 2020 können Sie für jede Art von Spende Ihren Willen äußern:
 -            Spende von Organen zu Transplantationszwecken ;
 -            Spende von menschlichem Körpermaterial zu Transplantationszwecken ;
 -            Spende von menschlichem Körpermaterial zur Herstellung von Arzneimitteln ;
 -            Spende von menschlichem Körpermaterial zu Forschungszwecken.


Wie kann ich meinen Willen registrieren lassen?
Seit dem 1. Juli 2020 bestehen folgende Registrierungsmöglichkeiten:
 - entweder bei der Gemeindeverwaltung des Wohnsitzorts
 - oder beim Allgemeinmediziner, zu dem Sie eine therapeutische Beziehung haben
 - oder online auf dem Portal meinegesundheit.be (nur für Volljährige, die imstande sind, sich zu äußern).
 

  • Was Minderjährige betrifft, gelten bis zur Volljährigkeit nur Willensäußerungen bei der Gemeindeverwaltung des Wohnorts.
  • In jedem Fall können die registrierten Willensäußerungen jederzeit geändert werden.


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