In Belgien sind die Regeln für die Entnahme von Organen und anderen menschlichen Körpermaterialien nach dem Tod in einem Gesetz festgelegt. Alle Belgier kommen prinzipiell als Spender in Frage. Jeder hat jedoch das Recht, die Entnahme abzulehnen sowie seinen Willen im Hinblick auf eine Spende zu bestätigen. Hierzu kann man seine Nächsten (Angehörige, Freunde) über seine Wahl informieren, oder diese Wahl in einer Datenbank registrieren lassen, die zum Zeitpunkt des Todes vor einer etwaigen Entnahme abgefragt werden wird. Jeder kann außerdem seine Meinung jederzeit ändern und eine neue Willenserklärung registrieren lassen.

 

 

Neue Modalitäten ab dem 1. Juli 2020
Die im Gesetz festgelegten Modalitäten für die Registrierung der Willenserklärungen in der zentralen Datenbank wurden 2019 abgeändert.  Früher konnte man seinen Willen im Hinblick auf eine Organspende oder eine Spende von anderem menschlichem Körpermaterial nur registrieren lassen, indem man sich zur Gemeindeverwaltung begab. Nur die Gemeindeverwaltung hatte Zugang zur zentralen Datenbank und konnte eine Willenserklärung darin registrieren.
 
Das ändert sich aber ab dem 1. Juli 2020: Sie können weiterhin die Registrierung Ihrer Willenserklärung bei Ihrer Gemeinde beantragen, aber Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihren Hausarzt zu fragen, es für Sie zu tun, oder Ihre Willenserklärung selbst Online auf dem Portal “meinegesundheit.belgien.be” zu registrieren.
 
 
Sie können ihren willen in bezug auf 4 arten von entnahme bekunden
In allen Fällen können Sie Ihren Willen in Bezug auf 4 Situationen bekunden:
- die Spende von Organen zu Transplantationszwecken: Es wird ein oder mehrere Organe (Leber, Nieren, Lungen, Herz oder Bauchspeicheldrüse) entnommen, um in eine andere Person, die auf ein Transplantat wartet, transplantiert zu werden.
- die Spende anderer Arten von menschlichen Körpermaterialien wie beispielsweise Haut, Knorpel, Sehnen, eine Herzklappe oder Arterien: Diese Körpermaterialien werden zu den folgenden Zwecken verwendet:

  • entweder für eine Transplantation in eine andere Person, deren Gesundheitszustand dies erfordert: Bei Brandverletzten kann es sich um eine Hauttransplantation handeln, bei Sehbehinderten um eine Hornhauttransplantation, bei Herzkranken um eine Herzklappetransplantation, usw.
  • oder für die Herstellung neuer Behandlungs- oder Arzneimittel für bestimmte Krankheiten wie beispielsweise Alzheimer oder bestimmte Krebsarten; In diesem Fall werden diese Behandlungs- und Arzneimittel als “neuartige Therapien” bezeichnet.
  • oder um die medizinische Forschung voranzutreiben: In diesem Fall wird beispielsweise ein Tumor, ein Knoten oder ein erkrankter Leberlappen entnommen, den Forscher untersuchen werden, um die Ursachen einer Erkrankung besser zu verstehen und neue Therapien zu erforschen.

Ob man für oder gegen Organspende ist, soll man seine Entscheidungen diesbezüglich registrieren lassen
Das Gesetz sieht für diese 4 Zwecke vor, dass es davon ausgegangen wird, dass jede Person nach dem Tod ein möglicher Spender ist. Haben Sie keine anderslautende Entscheidung registrieren lassen, werden Sie also als 'standardmäßig Spender/in' in der zentralen Datenbank gespeichert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, bestimmte Arten von Entnahme abzulehnen, oder aber zu bekunden, dass Sie darin einwilligen.
 
Wenn Sie eine frühere Willenserklärung widerrufen, ohne eine neue Wahl zu bekunden, werden Sie erneut als 'standardmäßig Spender/in' eingestuft.
 
 
Wer kann seine Entscheidungen registrieren lassen?

Diese Möglichkeit gilt für alle Personen, die in Belgien wohnhaft sind und für fähig erachtet werden, ihren Willen zu äußern. Dabei geht es um jede Person, die im Bevölkerungsregister eingetragen ist, als auch um jede Person, die seit wenigstens 6 Monaten im Fremdenregister eingetragen ist.
 
Bei Minderjährigen oder urteilsunfähigen Erwachsenen kann der gesetzliche Vertreter die Ablehnung der Entnahme von Organen oder menschlichem körperlichem Material über die Wohnsitzgemeinde oder den Hausarzt registrieren lassen. Bei Minderjährigen gilt diese Ablehnung bis zur Volljährigkeit, vorausgesetzt der gesetzliche Vertreter diese nicht widerruft. Zu diesem Zeitpunkt muss der/die Betreffende seine bzw. ihre Entscheidungen bekunden, wenn sie sich dies wünscht.
 
 
Nur Sie können für sich entscheiden

Um sicherzustellen, dass keiner sich an Ihrer Stelle äußern oder Ihre Willensäußerung ohne Ihre Zustimmung ändern kann, müssen Sie die Verbindung zur zentralen Datenbank auf dem Portal meinegesundheit.be über ein offizielles Authentifizierungsverfahren (anhand des elektronischen Personalausweises oder mit  itsme®) herstellen.


Zurück zur Startseite Organspende