Der Föderalstaat, die Gemeinschaften und die Regionen haben ein Kooperationsabkommen geschlossen, um die Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten zu verhindern und einzudämmen. Dieses Abkommen regelt die Umsetzung der europäischen Verordnung über invasive gebietsfremde Arten in Belgien. Das Abkommen ist im Juli 2020 offiziell in Kraft getreten.
 
Mit einem dreifachen Ansatz (Prävention, Früherkennung und sofortige Beseitigung) wollen die belgischen Behörden die Verbreitung der invasiven gebietsfremden Arten bekämpfen. Das Abkommen zielt darauf ab, ein umfassendes und kohärentes Konzept zur Umsetzung der europäischen Verordnung einzuführen. Es organisiert die Koordination und den notwendigen Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden.
  
Zu diesem Zweck sieht es die Schaffung der drei folgenden Instanzen vor:

  • ein Nationaler Ausschuss für invasive gebietsfremde Arten, der ein Exekutivorgan ist und Vorschläge für nationale Entscheidungen erarbeitet (Beispiel: der belgische Standpunkt zu der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Artenliste);
  • ein Nationaler Wissenschaftsrat für invasive gebietsfremde Arten, der wissenschaftliche Gutachten abgeben muss, z.B. über die Auswirkungen der für Aufnahme in die europäische Liste vorgeschlagenen invasiven gebietsfremden Arten auf die Artenvielfalt;
  • ein Nationales Wissenschaftssekretariat für invasive gebietsfremde Arten, das den Ausschuss und den Rat bei der Durchführung der Aktionen, u.a. bei der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für die Pfade der Einbringung invasiver gebietsfremder Arten, unterstützt.

In dem Kooperationsabkommen werden die Verfahren festgelegt für:

  • den Austausch wissenschaftlicher Expertise und guter Praktiken über invasive gebietsfremde Arten, in enger Zusammenarbeit mit der belgischen Biodiversitätsplattform (z.B. die Schwarzkopfruderente);
  • die Weiterverfolgung der Übergangsregelung für Heimtiere, die in der europäischen Liste der verbotenen Arten aufgeführt werden (z.B. die Rotwangen-Schmuckschildkröte);
  • die Koordinierung der Anträge auf Ausnahmegenehmigung für die Einfuhr und die Haltung einer Art, z.B. für die Ex-situ-Erhaltung in einem Zoo (z.B. Nutria);
  • die Weiterverfolgung der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten auf nationaler Ebene und die durch die Regionen durchgeführten Bekämpfungsmaßnahmen (z.B. die Asiatische Hornisse);
  • die Ausarbeitung gemeinsamer Bekämpfungsziele (z.B. Wasserpflanzen, Riesen-Bärenklau)

Schließlich wird im Rahmen des Abkommens eine nationale Website eingerichtet. Auf http://www.iasregulation.be finden Sie alle verfügbaren Informationen zu den invasiven gebietsfremden Arten in Belgien. Zurzeit sind 36 Pflanzenarten und 30 Tierarten in den europäischen Listen der besorgniserregenden Arten aufgeführt. Unter diesen Arten sind in Belgien 14 Pflanzenarten und 15 Tierarten etabliert.
 
Eine Pressemappe, in der einige in Belgien vorkommende Arten beschrieben werden, ist auf Anfrage erhältlich. Sie verdeutlicht die Wichtigkeit, auf belgischer Ebene einen globalen Ansatz zu verfolgen.
 
Kontakt (Behörden, die für die Umsetzung in Belgien der Verordnung zuständig sind):
 
Auf föderaler Ebene :
GD Umwelt, Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt
https://www.health.belgium.be/de/tiere-und-pflanzen/biodiversitaet/invasive-gebietsfremde-arten-eine-bedrohung-fuer-die-artenvielfalt

In der Wallonie:
operative Generaldirektion der Landwirtschaft, der Naturschätze und der Umwelt, Öffentlicher Dienst der Wallonie
http://biodiversite.wallonie.be/invasives

In Flandern:
Agentschap voor Natuur en Bos, Vlaams Gewest
http://www.natuurenbos.be

In der Region Brüssel-Hauptstadt:
Bruxelles Environnement / Leefmilieu Brussel
http://www.environnement.brussels oder http://www.leefmilieu.brussels