ERHEBUNG DER PFLICHTBEITRÄGE 2021 GEFLÜGELSEKTOR


Königlicher Erlass vom 14. März 2023 über die Pflichtbeiträge zum Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen, eingerichtet für den Geflügelsektor
 

Datum der Versendung der Rechnungen: 8. Dezember 2023 
 

Infolge der seit Herbst 2020 grassierenden Vogelgrippe wurde beschlossen, die Pflichtbeiträge für das Jahr 2023 zu verdoppeln, um die Reserven des Unterfonds Geflügel wieder aufzustocken.

Jeder Geflügelhalter, der Pflichtbeiträge an den Tiergesundheitsfonds zahlen muss, hat bereits in der zweiten Julihälfte eine erste Rechnung erhalten.

Eine zweite Rechnung, wobei die gleiche Methode der Beitragsberechnung gehandhabt wird, wird Ende des Jahres 2023 verschickt.


Praktische Informationen
Die Rechnungen für die obligatorischen Beiträge werden im Allgemeinen an den Hygienebeauftragten des aktiven Geflügelbestands geschickt. 
 
Die Beiträge werden auf der Grundlage der vom Geflügelhalter für die betreffende Geflügeltätigkeit in Sanitel registrierten Kapazität des Bestandes berechnet. 
 
Die Beiträge sind jährlich zu entrichten. Die Tarife sind im Königlichen Erlass vom 14. März 2023 über die Pflichtbeiträge zum Haushaltsfonds für die Gesundheit und Qualität von Tieren und tierischen Erzeugnissen, eingerichtet für den Geflügelsektor.
 
Eine Übersicht über diese Tarife finden Sie auch auf der Rückseite der Rechnung.


Zahlungsbedingungen
Sie haben ab dem Rechnungsdatum 30 Tage Zeit, um Ihre Zahlung zu leisten.
 

Einreichung eines Einspruchs 

Sie können die für die Berechnung des Beitrags verwendeten Daten überprüfen, indem Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Login anmelden, das auf der Rechnung erscheint.  
 
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Daten auf Ihrer Rechnung nicht korrekt sind, können Sie sich, bevor Sie Einspruch einlegen, an DGZ Flandern wenden (078 05 05 23 oder über helpdesk@dgz.be um die Daten auf der Rechnung mit den Daten in Sanitel zu vergleichen. 
 
Sollte sich herausstellen, dass die Rechnung tatsächlich falsch ist, reichen Sie bitte einen Einspruch ein. 
 
Der Einspruch muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: 

  • Ihre Kontaktdaten (Name und Vorname, Telefonnummer),
  • ​Rechnungsnummer der strittigen Rechnung, 
  • ​Bestandsnummer(n), 
  • Grund für den Einspruch mit der erforderlichen Erläuterung.

    Diese Informationen bzw. die Änderung der Kontaktdaten/des Ansprechpartners sind innerhalb von höchstens 30 Tagen nach Erhalt der beanstandeten Rechnung (maßgebend ist das Rechnungsdatum) vorzugsweise per E-Mail an folgende Adresse zu senden: 

 E-Mail: fonds.pluimvee@health.fgov.be 

oder per Einschreiben an: 

FÖD Volksgesundheit - Sanitärfonds - Sektor Geflügel 
Avenue Galilée / Galileelaan 5/2 
1210 Brüssel 


  

Zusätzliche Informationen 
Weitere Informationen über die Erhebung von Gebühren finden Sie in den Antworten auf häufig gestellte Fragen: FAQ Geflügel. 

Das Callcenter des Sanitärfonds ist an allen Werktagen von 8 bis 13 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichbar: 02/ 524 90 95