Nur Zusatzstoffe, die in der Positivliste (NL | FR) stehen, dürfen in Lebensmitteln verwendet werden. Lebensmittelzusatzstoffe werden nur dann zugelassen, wenn im Zulassungsverfahren festgestellt wird, dass sie einen Nutzen für den Verbraucher haben und wenn diese drei Kriterien erfüllt sind: 

  • Nach den vorliegenden wissenschaftlichen Daten besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher; 

  • Es besteht ein akzeptabler technischer Bedarf, der nicht durch andere wirtschaftlich und technisch machbare Methoden gedeckt werden kann; 

  • Ihre Verwendung kann den Verbraucher nicht in die Irre führen

Auch für Farbstoffe und Süßungsmittel wurden spezifische Kriterien festgelegt. 

Unternehmen und Verbände können über das europäische Zulassungsverfahren ein Antragsdossier für die Verwendung eines Zusatzstoffes einzureichen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft, ob die Sicherheit der Verbraucher gewährleistet ist. Die Europäische Kommission prüft in Zusammenarbeit mit Sachverständigen aus allen Mitgliedstaaten, ob die Kriterien der technischen Notwendigkeit und der Nichttäuschung des Verbrauchers erfüllt sind. Sind alle Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt, erstellt der Ausschuss einen Verordnungsentwurf, über den die Mitgliedstaaten abstimmen. 

Das Zulassungsverfahren und die Anforderungen an das Dossier sind in den Verordnungen Nr. 1331/2008 und Nr. 234/2011 verdeutlicht. Seit 2012 veröffentlicht die EFSA einen neuen Leitfaden für die Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen, in dem auch die erforderlichen toxikologischen Tests und eine Methode zur Abschätzung der Aufnahme beschrieben werden. Die Europäische Kommission hat einen praktischen Leitfaden für die Einreichung von Dossiers für Anträge auf Zulassung von Zusatzstoffen ausgearbeitet. 

Das Antragsverfahren für die Erweiterung der Zulassung ist wesentlich einfacher als das für die Zulassung eines neuen Zusatzstoffs. Dann ist ein toxikologisches Dossier nicht erforderlich. Je nach den möglichen Auswirkungen auf die Exposition ist ein EFSA-Gutachten erforderlich oder nicht. 

Derzeit werden alle Lebensmittelzusatzstoffe, die vor langer Zeit zugelassen wurden, neu bewertet

Für weitere Informationen über die Genehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an den FÖD Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt. 

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