Die Rechtsvorschriften für regenerierte Zellulose sind in der Richtlinie 93/10/EWG der Kommission vom 15. März 1993 über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, geändert durch die Richtlinie 93/111/EWG der Kommission vom 10. Dezember 1993 und die Richtlinie 2004/14/EG der Kommission vom 29. Januar 2004, niedergelegt. Die Richtlinie 93/10/EWG wurde durch den Königlichen Erlass vom 23. November 2004 über Materialien und Gegenstände aus Zellglasfolien, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, umgesetzt. 

Die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, und zur Aufhebung der Richtlinien 80/590/EWG und 89/109/EG sieht in Artikel 16 vor, dass Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, mit einer schriftlichen Konformitätserklärung versehen sein müssen. 

Die Konformitätserklärung enthält folgende Angaben: Siehe Konformitätserklärung 

Diese Punkte sind in der Konformitätserklärung für alle Materialien und Gegenstände aus regenerierter Zellulose, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, zwingend anzugeben. 

Eine solche Erklärung muss die Erzeugnisse auf der entsprechenden Stufe der Produktionskette begleiten und ist für die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung unerlässlich. 

Das Dossier, auf das sich die Konformitätserklärung stützt, wird dem FÖD Volksgesundheit oder der FASNK auf Anfrage vorgelegt. Die FASNK kontrolliert das Vorhandensein und die Konformität der Konformitätserklärung sowohl beim Lebensmittelhersteller als auch beim Verpackungshersteller. 

Wenn es keine Änderungen bei den Rohstoffen, der Verarbeitung, der Verwendung, dem Produktionsprozess usw. gibt, kann eine Konformitätserklärung bis zu fünf Jahre lang gültig bleiben. Natürlich kann die für das Produkt verantwortliche Person jederzeit beschließen, die Konformitätserklärung zu erneuern, auch unter den gleichen Bedingungen.