Die Verwendung von Bambus, Holz und anderen natürlichen Materialien in Kunststoffen  

Seit einigen Jahren kommen immer mehr Produkte auf den Markt, die aus Melamin in Kombination mit Bambus oder anderen Naturfasern (im folgenden als Bambusfasern bezeichnet) hergestellt werden. Diese Produkte werden regelmäßig als Ersatz für zum Beispiel Einwegbecher oder als natürliche oder ökologische Alternativen zu Melamingeschirr empfohlen, wie z. B. die bunten Teller für Kinder.

Bambusfasern werden u. a. als Füllstoffe zusammen mit dem Polymer Melamin oder anderen Polymeren verwendet. Alle Melaminprodukte, egal wie gering ihr Gehalt ist, gelten als Kunststoffe und müssen daher der Verordnung (EU) 10/2011 über Materialien und Gegenstände aus Kunststoff, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, entsprechen. Bambusfasern gelten als Zusatzstoff im Sinne von Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 und sind nicht in Anhang 1 dieser Verordnung aufgeführt und dürfen daher nicht in Verkehr gebracht werden.

In der Vergangenheit wurden diese Produkte bereits regelmäßig kontrolliert, und infolgedessen wurden über RASSF viele Meldungen über die Überschreitung der in der Verordnung (EU) 10/2011 festgelegten spezifischen Migrationsgrenzwerte für Melamin/Formaldehyd gemacht. Durch die Zugabe von Fasern zu Kunststoffen wird das Material poröser, wodurch sich das Risiko der Migration von z. B. Melamin/Formaldehyd erhöht. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat eine Studie über die Stabilität von Geschirr aus Melamin und Bambusfasern durchgeführt. Diese Produkte wiesen Stabilitätsprobleme auf; die Migration von Melamin und Formaldehyd nach der dritten Migration nimmt weiter zu. Darüber hinaus stellt das BfR fest, dass Behältnisse aus Melamin-Formaldehyd-Harz, wie z. B. „Coffee to go“-Becher aus Bambusprodukten, nicht für Heißgetränke geeignet sind.

Die Europäische Kommission hat die Zusammenfassungen und Schlussfolgerungen der Diskussion in der Expert Working Group on Food Contact Materials auf ihrer Website veröffentlicht. In diesem Dokument werden die drei Hauptprobleme mit diesen Produkten erläutert. (https://ec.europa.eu/food/sites/food/files/safety/docs/cs_fcm_meeting-ind_20200623_nl.pdf [externer Link]) 

  • Bambus ist nicht in Anhang 1 der Verordnung (EU) 10/2011 enthalten. 
  • Mögliche Überschreitung des SML (spezifischer Migrationsgrenzwert) für Melamin und Formaldehyd. 
  • Irreführende Werbung mit Behauptungen wie „biologisch abbaubar“, „biologisch“, ... 

Anlässlich dieser Diskussion beauftragte die Europäische Kommission die EFSA mit der Bewertung, ob Bambus unter die Stoffgruppe der Holzmehle und -fasern fallen könnte. Die EFSA kam jedoch zu dem Schluss, dass der Stoff „Holz“ nicht mehr als sicher angesehen werden kann (https://efsa.onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.2903/j.efsa.2019.5902 [externer Link]).

Für jede Holzart und jede Verwendung muss eine neue Bewertung vorgelegt werden. Da sich der Stoff Holz legal auf dem Markt befand, aber aus Anhang 1 gestrichen wird, sieht die Kommission eine Übergangsfrist vor, während der die Industrie der EFSA Dossiers vorlegen kann.

In Anbetracht all dieser Elemente dürfen Kunststoffprodukte, die Bambus oder andere Naturfasern enthalten, die nicht in Anhang 1 der Verordnung (EU) 10/2011 aufgeführt sind, nicht auf dem europäischen und belgischen Markt verkauft werden. Wenn Unternehmen diese Stoffe auch in Zukunft verkaufen wollen, müssen sie der EFSA ein Dossier zur Bewertung vorlegen, damit sie in die Positivliste aufgenommen werden können. Das EFSA-Gutachten über den Stoff Holz (siehe oben) und über den zugelassenen Stoff „gemahlene Sonnenblumenkernschalen“ kann bei der Erstellung dieses Dossiers berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Produkte, die nur aus Bambus bestehen, möglicherweise mit einer Lackschicht oder geklebt, zulässig sind und unter die Verordnung 1935/2004 und den königlichen Erlass vom 11. Mai 1992 fallen.

Produkte, die der Verbraucher bereits gekauft hat, können weiter verwendet werden. Wir empfehlen jedoch, die Gebrauchsanweisung dieser Produkte immer genau zu beachten und die Gegenstände nicht zu erhitzen (z. B. in der Mikrowelle) oder für heiße Flüssigkeiten wie Kaffee oder Tee zu verwenden. Die Küchenutensilien werden am besten mit der Hand gewaschen oder in das obere Fach des Geschirrspülers gestellt.