Nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenerzeugnisse 

1. Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 

Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 (.PDF) mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 enthält Vorschriften für tierische Nebenprodukte, die nicht oder nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dabei kann es sich um tote Tiere, bestimmte Teile von Tieren, die für den menschlichen Verzehr geschlachtet wurden, aber von der menschlichen Nahrungskette getrennt sind, wie z. B. Schlachtabfälle oder für die Heimtierfutterindustrie bestimmte Innereien, oder um andere Produkte und Derivate wie Leder, Wolle und Dung handeln. Diese Regeln werden anschließend in der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 (.PDF) zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 näher ausgeführt. 

2. Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden in Belgien 

Die Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen zuständigen Behörden (HTML) ist in der Vereinbarung vom 16. Januar 2014 zwischen dem Föderalstaat und den Regionen über nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte festgelegt. Die Zuständigkeiten sind nach dem Verwendungszweck der tierischen Nebenprodukte oder Folgeprodukte unterteilt.  

3. Zulassung, Registrierung und Kontrolle durch den FÖD Volksgesundheit (Generaldirektion für Tiere, Pflanzen und Lebensmittel) 

Die Personen und Betriebe (Unternehmer), die eine Tätigkeit im Bereich der tierischen Nebenprodukte ausüben, müssen die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 erfüllen. Sie müssen gegebenenfalls von der zuständigen Behörde für ihre Tätigkeit zugelassen oder registriert sein. 

Der FÖD Volksgesundheit ist zuständig für die Kontrolle und Überprüfung aller Zusammenhänge bei der Handhabung und Verwendung von tierischen Nebenprodukten, die für Anwendungen außerhalb der Nahrungsmittelkette bestimmt sind, wie im Königlichen Erlass vom 4. Mai 2015 (.PDF)(Dieser Hyperlink öffnet ein neues Fenster) über tierische Nebenprodukte, die für die Forschung, die Ausbildung, die Fütterung von Tieren, die nicht der Nahrungsmittelerzeugung dienen, sowie für die Herstellung und das Inverkehrbringen bestimmter Folgeprodukte bestimmt sind, festgelegt: 

Die Listen der zugelassenen und registrierten belgischen Anbieter können auf der Website der FASNK (WEB) und auf der Website der Europäischen Kommission (WEB) eingesehen werden.