Werbung für Alkohol 

Die belgischen Brauereien, der belgische Wein- und Spirituosenverband, der Einzelhandelsverband, der Werberat, die Hotel- und Gaststättenverbände und die Verbraucherorganisationen haben ein Abkommen über die Werbung für alkoholische Getränke und deren Vermarktung unterzeichnet, das seit dem 25. April 2013 gilt. 

  • sich nicht an junge Menschen richten; 
  • Trinken nicht als Symbol des Erwachsenseins darstellen; 
  • keinen unbedachten, übermäßigen oder illegalen Konsum fördern; 
  • nicht suggerieren, dass Alkohol zu sozialem oder sexuellem Erfolg führt, sportliche Leistungen fördert oder für die Partystimmung unerlässlich ist; 
  • keine Personen abbilden, die unter Alkoholeinfluss Auto fahren. 

Der Hauptzweck dieses Abkommens besteht darin, junge Menschen vor Alkoholmissbrauch zu schützen und unverantwortliche Werbung und Vermarktung zu vermeiden. Gemäß diesem Abkommen darf Werbung für Alkohol: 

Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Werbespot oder eine Anzeige gegen diese Regeln verstößt, können Sie über die Website www.jep.be eine Beschwerde bei der Jury für faire Praktiken in der Werbung einreichen.