Der Schutz und die Verbesserung der Umwelt geht jeden etwas an. Jeder Bürger hat das Recht, in einer gesunden Umwelt zu leben, die seiner Gesundheit und seinem Wohlbefinden förderlich ist. Deshalb gibt die Aarhus-Konvention jedem das Recht, in Umweltangelegenheiten einbezogen zu werden. Die Aarhus-Konvention besteht aus drei Säulen:

- Zugang zu Umweltinformationen
Einerseits müssen die Behörden Umweltinformationen spontan auf ihren Websites zur Verfügung stellen (aktive öffentliche Bekanntgabe), andererseits kann jeder Bürger Umweltinformationen bei den Behörden anfordern (passive öffentliche Bekanntgabe).

- Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess in Umweltfragen
Jeder Bürger kann seine Meinung zu umweltbezogenen Plänen, Programmen und Projekten durch öffentliche Konsultationen oder Befragungen äußern. Die Kommentare der Bürger sollten so weit wie möglich berücksichtigt werden. 

- Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten
Jeder Bürger kann Rechtsmittel einlegen, wenn er der Ansicht ist, dass sein Antrag auf Information von der Behörde nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde; wenn er Unregelmäßigkeiten bei der öffentlichen Konsultation feststellt oder wenn Konflikte in Umweltangelegenheiten auftreten.

Das nationale Portal www.aarhus.be (die Aarhus-Konvention in Belgien) bietet allgemeine Informationen über die Konvention, ihre Säulen und ihre Umsetzung in Belgien durch die föderalen Behörden und die drei Regionen.

Diese Seite „Der Föderalstaat setzt sich für Ihre Umweltrechte ein“ erklärt, wie diese drei Säulen der Konvention auf föderaler Ebene in Gesetzgebung und Praxis umgesetzt werden:

Föderale Umweltinformationen:

Welche Informationen stellen die föderalen Behörden der Öffentlichkeit aktiv oder passiv zur Verfügung?

Eine Frage zur Umwelt?

Das Servicecenter Gesundheit beantwortet alle Anfragen nach Informationen über die Umwelt. Siehe auch die Broschüre "Sie haben Fragen in Sachen Umwelt? Wir haben die Antworten

Vorsicht! Für Unternehmen und andere professionelle Nutzer gibt es eine spezielle Anlaufstelle: www.helpdeskdppc.be (siehe "E-Dienste" > Helpdesk DPPC).

- Spezifische föderale Pläne, Programme, Projekte und Aktivitäten:

An welchen konkreten föderalen Plänen, Programmen, Projekten und Aktivitäten können Sie sich als Bürgerin oder Bürger beteiligen?

Die Seite Öffentliche Konsultationen gibt einen Überblick über die laufenden und vergangenen öffentlichen Konsultationen des FÖD Öffentliche Gesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt und der drei Regionen.

Zugang zur Justiz:

Wie erhalten Sie konkret Zugang zur Justiz in Umweltangelegenheiten?

Gesetzgebung:

Im Jahr 2002 erteilte der Föderalstaat seine Zustimmung zur Konvention durch das Gesetz vom 17. Dezember 2002 (FR/NL).

Die erste Säule „Zugang zu Umweltinformationen“ wurde mit dem Gesetz vom 5. August 2006 (FR/NL) über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen umgesetzt.

Die zweite Säule „Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsprozess“ wurde in das Gesetz vom 13. Februar 2006 (FR/NL) über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme und über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung umweltbezogener Pläne und Programme umgesetzt.

Für die dritte Säule „Zugang zur Justiz“ reicht die derzeit geltende belgische Gesetzgebung aus, um die Verpflichtungen der Konvention zu erfüllen (insbesondere die koordinierten Gesetze über den Staatsrat und das Gerichtsgesetzbuch). Für Beschwerden in Fragen des Zugangs zu Informationen wurde ein föderaler Beschwerdeausschuss eingesetzt (siehe "Föderale Umweltinformationen > passive öffentliche Bekanntgabe> Eine Beschwerde einreichen").